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28.06.2022

2022 - Mitgliederinformation Nr.26

 

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die vergangene Woche war „messedominiert“: Michaela Brück und Tanja Tomaschek waren in Karlsruhe, Diethild Remmert und Miriam Suika in Berlin. Unsere Erreichbarkeit war entsprechend eingeschränkt. Sollte deshalb noch ein Anliegen offen sein, erinnern Sie uns bitte umgehend, am liebsten per Mail.

Messerabatt

Laut einem Mitgliederbeschluss gewähren wir Neumitgliedern einen Rabatt in Höhe von 25% auf das laufende Beitragsjahr, also bis zum 31.12.2022. Vielleicht gibt das den Anstoß für einen Mitgliedsantrag? Werben Sie also gerne – der Rabatt wird für alle bis zum Wochenende eingehenden Anträge gewährt.

Weitere Infos unter>>

Rückblick REHAB Karlsruhe

LOGO Deutschland repräsentierte sich zum 1. Mal auf der REHAB in Karlsruhe. Vom 23.06. bis 25.06.2022 konnten Tanja Tomaschek und Michaela Brück einige sehr interessante Gespräche mit angehenden Logopäd*innen der in der Umgebung ansässigen Ausbildungsstätten führen. Durch Gespräche mit Mitgliedern, die unseren Stand besuchten, konnten wir auch Impulse zur Entwicklung des Verbandes gewinnen.

Neben Fachgesprächen wurde das Thema Fachkräftemangel, insbesondere durch zahllose Gespräche mit Betroffenen und Betreuenden, deutlich. Therapeut*innen werden insbesondere im Bereich pädiatrische Neurologie, genauer Dysphagie gesucht. Neben diesen, teils sehr bedrückenden, Kontakten konnten Netzwerke zu weiteren, möglichen Kooperationspartnern geknüpft werden.

Die Ausrichter der REHAB haben sich das Ziel gesetzt, die Messe für Therapeut*innen im Heilmittelbereich zu etablieren: In Verknüpfung mit dem CON:THERA genannten Therapeut*innenkongress gab es entsprechend sehr informative und hochkarätige Vorträge. Dennoch: Um die Messe für unsere Berufsgruppe noch attraktiver zu gestalten, sollte das Angebot für Therapeut*innen ausgebaut werden.

Einen ganz herzlichen Dank sprechen wir Evelyn Knape und Viola Lingenfelder aus, die uns vor Ort tatkräftig unterstützt und die Teilnahme an der Messe initiiert haben.

Hauptstadtkongress Berlin

Der Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit in Berlin fand erstmals nach 2019 wieder vollständig in Präsenz statt. Etwas kleiner als zuvor, aber dennoch mit vielen berufspolitisch wichtigen Akteuren. Hier konnte die 1. Vorsitzende Diethild Remmert alte Kontakte auffrischen und neue knüpfen. Ernüchternd war: Weiterhin spielen Heilmittel im Gesundheitsbereich kaum eine Rolle: Klinik und Pflege dominieren die Diskussionen.

Für 2023 werden wir prüfen, ob eine Präsenz im Ausstellerbereich sinnvoll ist, oder ob ein ähnlicher Nutzen durch die reine Teilnahme von Vorstandsmitgliedern im Bereich Politik und Lobby ausreichend sein könnte.

Herzlichen Dank an Berit Groß, die spontan am Mittwoch zur Unterstützung kam, nachdem Christiane Sautter-Müller krankheitsbedingt absagen musste, und an unsere Vorstandskollegin Miriam Suika, die noch am späten Mittwochabend anreiste.

Klage LD gegen die Schiedsstelle/den Rahmenvertrag

Auch der zweite Termin vor dem Sozialgericht Berlin am 27.06.2022 war öffentlich, und es ging weiter um die Frage: Lag ein „Verfahrensfehler“ vor, weil vielleicht „nicht alle Stimmen gehört worden sind, die hätten angehört werden müssen“? Dann wäre der Schiedsspruch (und damit der derzeitige Rahmenvertrag) ungültig.
 

Ein solcher Verfahrensfehler muss insbesondere auch in Bezug auf das schwebende Schiedsverfahren zur Telemedizin abgeklärt werden: Würde hier der gleiche Fehler gemacht, wäre auch hier die Gültigkeit eines Schiedsspruches fraglich. Deshalb ist auch noch kein Ersatztermin für den ausgefallenen Schiedstermin in der vergangenen Woche erfolgt. Von daher gilt: Weiterhin ist keine Durchführung von Videotherapie zu Lasten der GKV möglich.

Zum besseren Verständnis noch einmal die Details zum 1. Termin

Unerwartet: Am 06.06.2022 wurde unsere Klage gegen einige Punkte im Schiedsspruch vor dem Sozialgericht in Berlin verhandelt. Die Verhandlung war öffentlich. Der vorsitzende Richter nahm für das Schiedsverfahren einen Verfahrensfehler an. Das kam für alle Beteiligten äußerst überraschend.

Hintergrund: Als am 15.05.2019 die Kriterien zur Maßgeblichkeit, die der GKV-Spitzenverband (!) festgelegt hatte, im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, hatten alle Verbände vier Wochen Zeit, die Maßgeblichkeit zu beantragen. Die Anträge der dbx-Verbände und der von LOGO Deutschland wurden angenommen, der eines fünften Berufsverbands (vdls) jedoch abgelehnt. Dieser gab sich jedoch mit der Ablehnung nicht zufrieden und reichte Klage ein. Über diese Klage ist noch nicht entschieden worden.

Verfahrensfehler: Der vorsitzende Richter in der Klage LD gegen die Schiedsstelle vertrat die Ansicht, dass der nun klagende fünfte Verband aus Prinzip in irgendeiner Form im Schiedsverfahren zum Rahmenvertrag im März 2021 hätte angehört werden müssen, völlig unabhängig davon, ob dieser Verband am Ende tatsächlich maßgeblich sein werde oder nicht. Da der Vorsitzende der Schiedsstelle aber gar nicht wusste, dass ein fünfter Verband die Maßgeblichkeit begehrte und gegen die Ablehnung Klage eingereicht hatte, konnte er diesen Verband auch nicht in irgendeiner Form beteiligen (anhören). Und dass eine solche „Anhörung“ – wenn auch aus Unkenntnis – nicht stattgefunden hat, wertete der Richter als Verfahrensfehler seitens der Schiedsstelle.

Folgen: Nun muss sich der GKV-Spitzenverband zum Procedere der Maßgeblichkeit erklären und die Schiedsstelle überlegen, wie sie auf den Verfahrensfehler reagieren wird. Erst danach kann es zur Klärung der Inhalte der Klage von LOGO Deutschland kommen.

Beklagt wurden folgende Punkte: Protokollnotizen (Wirtschaftlichkeit der Preise, Vergütung von Therapien in Einrichtungen nach § 11 (2) Heilmittelrichtlinie in Abhängigkeit vom Ausgang anderer Vertragsverhandlungen); die fehlende Festlegung der Regelleistungszeit (Zeit für Vor- und Nachbereitung und der eigentlichen Therapie), wie im Gesetz vorgesehen; die Begrenzung der Fachlichen Leitung von Praxisinhaber*innen, die selbst Logopäd*in sind, auf zwei Standorte; die Übernahme von Kosten für den Mehraufwand zu Therapien in Einrichtungen nach § 11 (2) Heilmittelrichtline; Streichung der Bearbeitungsgebühr zu Lasten der Praxisinhaber*innen; Zuschlag für Solopraxisinhaber*innen. Die Preise insgesamt konnten mangels Erfolgsaussichten leider nicht beklagt werden.

 

Zweiter Termin (27.06.2022)

Zuständigkeit. Die Schiedsstelle hätte nach Ansicht des Gerichts vor dem Schiedsverfahren prüfen müssen, ob es weitere Verbände gibt, die hätten teilnehmen wollen. Das hat sie nicht getan, weil sie keine Ahnung hatte, dass es einen weiteren Anwärter zur Teilnahme an den Verhandlungen, nämlich den vdls, gab.

 

Verpflichtungen. Dass die Schiedsstelle keine Kenntnis von der Existenz des (in der Verhandlung durchgehend „fünfter Verband“ genannten) vdls hatte, weil diese nicht vom GKV-Spitzenverband informiert worden war, ändert nichts an einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Prüfung. Seitens des GKV-SV wurde argumentiert, der vdls habe Kenntnis vom Schiedsverfahren gehabt und eine Teilnahme beantragen können: Wer bundesweit agiere, müsse das wissen. Am Ende wurde als Beleg die Veröffentlichung eines Artikels vom 24.12.2020 auf der Homepage des vdls herangezogen. Aber auch diese Tatsache änderte nach Meinung des Richters und der beiden Schöffen nichts an der Verpflichtung der Schiedsstelle, zuvor zu prüfen und diesen ggf. anhören zu müssen. Und genau dies ist nicht passiert.

Demokratie. Hauptargument des Gerichts war in beiden Verhandlungen, dass auch im Bundestag die Opposition zugegen sei und mitredet. Dieses Mitreden kann Einfluss auf die Meinungsbildung haben und somit Einfluss auf die Ergebnisse nehmen.

Beiladung. In der Konsequenz des Vorgenannten wurde der vdls am Ende für das laufende Verfahren beigeladen. Das bedeutet, dass dieser alle Informationen zum Verfahren erhält und zudem Stellung beziehen kann, auch wenn sich alle Beteiligten sicher waren, dass die Kriterien zur Maßgeblichkeit nicht erfüllt sind und die Klage des vdls gegen den GKV-Spitzenverband scheitern wird.

Vergleich? Inhalte wurden nicht verhandelt, allerdings regte das Gericht einen Vergleich zu den von uns beklagten Protokollnotizen* an, in Form einer Gegendarstellung, wie sie im Presserecht zu finden ist. Diesen Vorschlag werden wir prüfen. Die Bereitschaft zur Annahme dieses Vergleichs wurde seitens der Schiedsstelle bekundet, und auch der GKV-SV lehnte eine solche Möglichkeit nicht rundweg ab. Dagegen könnte sprechen, dass auf der Homepage des GKV-SV der Rahmenvertrag ohne die Anlage Protokollnotizen veröffentlicht ist, obwohl diese ein Vertragsbestandteil sind. Sollte eine Veröffentlichung zukünftig nicht gewährleistet sein, wäre eine Gegendarstellung wohl eher sinnlos.

* In den Protokollnotizen haben die dbx-Verbände und die Krankenkassen ausdrücklich die Wirtschaftlichkeit der Preise festgestellt und eine Vergütung zu Therapien in Einrichtungen an den Ausgang anderer Vertragsverhandlungen in der Physio- und Ergotherapie geknüpft. Allerdings hatten diese gar nicht darüber verhandelt.

Schriftliches Verfahren? Das Gericht bot an, das weitere Verfahren schriftlich zu führen. Am Sozialgericht ist dies allerdings nur möglich, wenn alle Prozessbeteiligten zustimmen. Auch darüber werden wir intensiv beraten, insbesondere, welche Vor- und Nachteile in einem solchen Vorgehen liegen würden. Noch hat der Richter zu den weiteren Klagepunkten keine eigene Meinung geäußert.

Absetzungen durch die BARMER

Erneut berichten uns Mitglieder von Absetzungen der DDG im Auftrag der Barmer. Diese setzt zurzeit insbesondere Verordnungen ab, welche auf der Rückseite in der Spalte „Maßnahmen“ einen verordneten Hausbesuch nicht explizit mit „HB“ gekennzeichnet haben. Erste Gespräche von Vorstandsmitglied Michaela Brück mit der DDG führten zu keinem befriedigenden Ergebnis, sodass unsere Schatzmeisterin ein Telefonat mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) führte, um endlich eine zuständige Person auf Seiten der Barmer erreichen zu können. Die verantwortliche Barmer-Mitarbeiterin war bereits vom vdek in Kenntnis gesetzt und auf den Fehler aufmerksam gemacht worden. Daraufhin sicherte sie zu, die DDG umgehend zu informieren, dass die Eintragung „HB“ vertraglich nicht erforderlich ist und somit weitere Absetzungen nicht mehr vorgenommen werden sollen.

Auf die Nichtzahlung der 40,- € Verzugsgebühr für Selbstabrechnende angesprochen gab sie zu, dass die Barmer in den vergangenen 12 Monaten alle berechtigten Korrekturen ohne Zahlung dieser Gebühr abgewickelt habe. Michaela Brück wies darauf hin, dass auch die Krankenkassen an den Rahmenvertrag gebunden seien. Das genaue Procedere soll nun Barmer-intern besprochen werden. Bis dahin richten Sie bitte entsprechende Forderungen direkt an die Barmer. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Fristablauf Meldung der Angestellten an die ARGEN

Bis zum 30.06.2022 muss erstmals die jährliche Meldung von therapeutisch tätigen Mitarbeitenden bei der zuständigen ARGE erfolgen. Wer noch keine Meldung gemacht hat, sollte dies umgehend tun. Nachweise über die vertraglich vereinbarte Stundenzahl können, sofern die Meldung nicht über ein Online-Portal erfolgt, über den (teilgeschwärzten) Arbeitsvertrag erfolgen, alternativ über ein kurzes Schriftstück, welches von Ihnen als AG und den AN unterschrieben sein sollte. Solopraxen müssen lediglich Ihr Leistungserbringerkürzel melden. Das wiederum geht nicht im Online-Portal. Senden Sie einfach eine Mail. Eine Vorlage für eine Meldung für Nicht-Portal-Nutzer*innen

finden Sie hier>>

Ein Wort zum Schluss

Der Sommer ist heiß, regional toben Unwetter. Das Wort „Klimawandel“ ist überall indirekt präsent, so auch im Bundesverband Freie Berufe unter dem Thema „Nachhaltigkeit“. Vielleicht nehmen Sie das zum Anlass zu prüfen, wie Sie auch in der Praxis nachhaltig arbeiten können, z.B. durch Einsparung von Papier/ vermehrte Nutzung digitaler Medien, durch Nutzung von ungebleichtem Papier oder der Abschaltung von elektronischen Geräten in Ihrer Abwesenheit, was auch immer passt.

 

Allen, die schon so weit sind, wünschen wir schöne Ferien!

 

Michaela Brück, Diethild Remmert, Christiane Sautter-Müller,

Miriam Suika und Tanja Tomaschek

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Herzliche Grüße senden Ihnen

Michaela Brück, Diethild Remmert, Christiane Sautter-Müller,
Miriam Suika und Tanja Tomaschek

Symposium

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