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2022 - Mitgliederinformation Nr.24
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie letzte Woche angekündigt, informieren wir
über die Einzelheiten zum Verfahren.
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LOGO Deutschland: Klage gegen die Schiedsstelle
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Unerwartet: Am 06.06.2022
wurde unsere Klage gegen einige Punkte im Schiedsspruch vor dem
Sozialgericht in Berlin verhandelt. Die Verhandlung war öffentlich. Der
vorsitzende Richter nahm für das Schiedsverfahren einen
Verfahrensfehler an. Das kam für alle Beteiligten äußerst überraschend.
Hintergrund: Als am 15.05.2019
die Kriterien zur Maßgeblichkeit, die der GKV-Spitzenverband (!)
festgelegt hatte, im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, hatten alle
Verbände vier Wochen Zeit, die Maßgeblichkeit zu beantragen. Die
Anträge der dbx-Verbände und der von LOGO
Deutschland wurden angenommen, der eines fünften Berufsverbands jedoch
abgelehnt. Dieser gab sich jedoch mit der Ablehnung nicht zufrieden und
reichte Klage ein. Über diese Klage ist noch nicht entschieden worden.
Verfahrensfehler: Der
vorsitzende Richter in der Klage LD gegen die Schiedsstelle vertrat die
Ansicht, dass der nun klagende fünfte Verband aus Prinzip in
irgendeiner Form im Schiedsverfahren zum Rahmenvertrag im März 2021
hätte angehört werden müssen, völlig unabhängig davon, ob dieser
Verband am Ende tatsächlich maßgeblich sein werde oder nicht. Da der
Vorsitzende der Schiedsstelle aber gar nicht wusste, dass ein fünfter
Verband die Maßgeblichkeit begehrte und gegen die Ablehnung Klage
eingereicht hatte, konnte er diesen Verband auch nicht in irgendeiner
Form beteiligen (anhören). Und dass eine solche „Anhörung“ – wenn auch
aus Unkenntnis – nicht stattgefunden hat, wertete der Richter als
Verfahrensfehler seitens der Schiedsstelle.
Folgen: Nun muss sich der GKV-Spitzenverband zum
Procedere der Maßgeblichkeit erklären und die Schiedsstelle überlegen,
wie sie auf den Verfahrensfehler reagieren wird. Erst danach kann es
zur Klärung der Inhalte der Klage von LOGO Deutschland kommen.
Beklagt wurden folgende Punkte: Protokollnotizen
(Wirtschaftlichkeit der Preise, Vergütung von Therapien in
Einrichtungen nach § 11 (2) Heilmittelrichtlinie in Abhängigkeit vom
Ausgang anderer Vertragsverhandlungen); die fehlende Festlegung der
Regelleistungszeit (Zeit für Vor- und Nachbereitung und der
eigentlichen Therapie), wie im Gesetz vorgesehen; die Begrenzung der
Fachlichen Leitung von Praxisinhaber*innen, die selbst Logopäd*in sind, auf zwei Standorte; die Übernahme
von Kosten für den Mehraufwand zu Therapien in Einrichtungen nach § 11
(2) Heilmittelrichtline; Streichung der Bearbeitungsgebühr zu Lasten
der Praxisinhaber*innen; Zuschlag für Solopraxisinhaber*innen. Die
Preise insgesamt konnten mangels Erfolgsaussichten leider nicht beklagt
werden.
Neuer Termin in Kürze: Das
Sozialgericht Berlin hat zeitnah, nämlich am 27.06.2022 um 9 Uhr, einen
Folgetermin angesetzt. Auch dieser Termin ist öffentlich. Leider wurde
im Nachgang zum Gerichtstermin am 08.06. der Termin zum
Schiedsverfahren Telemedizinische Leistungen abgesagt – siehe nächster
Beitrag.
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LOGOPÄDIESchiedsverfahren zu TML
(Videotherapie) abgesagt
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Vorerst weiterhin keine Durchführung von Videotherapie: Das ist eine weitere, etwas weitreichendere Folge der Entscheidung
des Richters im vorgenannten Prozess von LD gegen die Schiedsstelle,
denn: Der Vertrag zur Abgabe von TML stellt eine Erweiterung des
Rahmenvertrags dar, der von der Schiedsstelle im März 2021 festgesetzt
wurde. Die Schiedsstelle würde nun erneut einen Verfahrensfehler
begehen, würde sie – ohne eine „Anhörung“ des klagenden fünften
Verbands – den Vertragsentwurf zu TML erneut mehrheitlich mit den
Stimmen der dbx-Verbände und der
Krankenkassen festlegen.
Neuer Termin frühestens Mitte Juli zu erwarten: Wann das Thema TML (Videotherapie) nun vor dem Schiedsgericht
entschieden wird, wissen wir nicht. Um eben den vom Gericht
angeprangerten Verfahrensfehler nicht zu wiederholen, muss die
Schiedsstelle im neuen Gerichtstermin am 27.06. zuerst darlegen, wie sie
mit der Tatsache, dass ein fünfter Verband die Maßgeblichkeit begehrt,
diese aber nicht erhalten hat und nun klagt, umgehen will. Diese
Klärung braucht Zeit, die Schiedsstelle sagte deshalb den Schiedstermin
am 22.06.2022 ab. Eine erneute Terminierung erfordert mindestens 2
Wochen Vorlauf. Wir berichten.
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Kostenlose Online-Fortbildungen
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LO&Co ist eine
Veranstaltungsreihe des Studienganges Logopädie der FH JOANNEUM, Graz, Österreich.
Die Hochschulrektorin schreibt uns: „Wir laden in 2-monatigen Abständen
interne und externe Lehrende sowie KollegInnen ein, einen Vortrag zu logopädiespezifischen Themen zu halten. Ziel ist
es, relevante Themen vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher
und praxiserprobter Erkenntnisse an BerufskollegInnen
und Interessierte weiterzugeben. Die Vorträge finden live statt, werden
aber auch online gestreamt und sind kostenfrei zugänglich. Dafür ist
lediglich eine Anmeldung erforderlich, der Zugangslink wird dann per
E-Mail zugesandt. Weitere Informationen sowie den Zugang zu den bereits
stattgefundenen Vorträgen finden Sie auf der Institutsseite.“
Weitere Infos unter>>
Der
nächste Vortrag findet bereits morgen statt: „Ales valsch?“
– ILO&die Lese-Rechtschreibschwäche.
(Ergänzender Hinweis: In Deutschland ist die Therapie von LRS keine
Kassenleistung.)
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Save the Date: Aphasie 4.3 – Online-Kongress
2023
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Das
Zentrum für Aphasie und Schlaganfall Unterfranken bat uns um Weitergabe
der Terminvormerkung zu oben genanntem Kongress vom 24. – 26.03.2023.
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Zur Erinnerung
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Hygienepauschale bis 30.06.2022
Bis
zum 30.06. können Sie noch die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 € je
Verordnung abrechnen. Zur Fristwahrung gilt: Alle Unterlagen müssen in
digitaler UND in Papierform bei den Kassen vorliegen. Planen Sie also ausreichend Zeit ein.
Meldung der Angestellten an die ARGEN bis
30.06.2022
Auch
hier läuft Ende Juni die Frist aus, an der erstmalig die jährliche
Meldung der Mitarbeitenden bei der zuständigen ARGE erfolgen muss. Wer
noch keine Meldung gemacht hat, sollte dies in den nächsten Wochen tun.
Nachweise über die vertraglich vereinbarte Stundenzahl können, sofern
die Meldung nicht über ein Online-Portal erfolgt, über den
(teilgeschwärzten) Arbeitsvertrag erfolgen, alternativ über ein kurzes
Schriftstück, welches von Ihnen als AG und den AN unterschrieben sein
sollte. Solopraxen müssen lediglich Ihr Leistungserbringerkürzel
melden.
REHAB Karlsruhe mit Fachkongress
Der
CON.THERA-Fachkongress in der Messe Karlsruhe beginnt am Nachmittag des
23. Juni und endet am Abend des 25. Juni 2022. Das fachlich-hochkarätige
Vortragsprogramm ist in fünf thematische Blöcke unterteilt, die auch
einzeln gebucht werden und für die jeweils vier Fortbildungspunkte
beantragt werden können. Zwischen den Blöcken und in den Pausen besteht
die Möglichkeit, sich auf der REHAB einen umfassenden Marktüberblick zu
verschaffen, Neuheiten des Hilfsmittelmarkts sowie innovative Therapie-
und Trainingsgeräte kennenzulernen. Nähere Informationen zu Programm
und Ticketkauf finden sich unter: www.rehab-karlsruhe.com/conthera. Für
den Besuch der REHAB (ohne Fachkongress) stehen 50 Gratistagestickets
zur Verfügung. Interessierte schreiben bitte eine Mail an brueck@logo-deutschland.de; Sie erhalten
dann einen Gratiscode, mit dem Sie Ihre Eintrittskarte generieren.
Aufgrund der eingeschränkten Anzahl der Freikarten ist die Versendung
der Codes nur für Mitglieder möglich.
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Bald
beginnen in den ersten Bundesländern die Ferien. Sollten Sie dazugehören
und Urlaub machen, wünschen wir Ihnen eine gute und erholsame Zeit. Ihre
Michaela
Brück, Diethild Remmert, Christiane Sautter-Müller,
Miriam
Suika und Tanja Tomaschek
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