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Newsletter

21.06.2022

2022 - Mitgliederinformation Nr.25

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

nach dem ausführlichen Newsletter letzte Woche heute ein kurzer – es ist nicht viel passiert.

 

Ab morgen sind – je nach gesundheitlicher Situation – drei oder vier Vorstandsmitglieder auf Messen. Einmal ist unser Berufsverband beim Hauptstadtkongress vertreten, und einmal auf der REHAB in Karlsruhe. Deshalb können sich Antworten auf Mail eventuell bis Montag verzögern. Das Telefon ist am Donnerstag und Freitag nicht besetzt. Wir bitten um Verständnis.

 

Für den Besuch der REHAB (ohne Fachkongress) stehen noch Gratistagestickets zur Verfügung. Interessierte schreiben bitte eine Mail an brueck@logo-deutschland.de; Sie erhalten dann einen Gratiscode, mit dem Sie Ihre Eintrittskarte generieren. Aufgrund der eingeschränkten Anzahl der Freikarten ist die Versendung der Codes nur für Mitglieder möglich.

 

Wer letzte Woche nicht in den Newsletter geschaut hat, kann weiter unten Details zur Klage gegen die Schiedsstelle/Rahmenvertrag nachlesen

Zur Erinnerung

Meldung der Angestellten an die ARGEN bis 30.06.2022

Auch hier läuft Ende Juni die Frist aus, an der erstmalig die jährliche Meldung der Mitarbeitenden bei der zuständigen ARGE erfolgen muss. Wer noch keine Meldung gemacht hat, sollte dies umgehend tun. Nachweise über die vertraglich vereinbarte Stundenzahl können, sofern die Meldung nicht über ein Online-Portal erfolgt, über den (teilgeschwärzten) Arbeitsvertrag erfolgen, alternativ über ein kurzes Schriftstück, welches von Ihnen als AG und den AN unterschrieben sein sollte. Solopraxen müssen lediglich Ihr Leistungserbringerkürzel melden.

LOGO Deutschland: Klage gegen die Schiedsstelle

Unerwartet: Am 06.06.2022 wurde unsere Klage gegen einige Punkte im Schiedsspruch vor dem Sozialgericht in Berlin verhandelt. Die Verhandlung war öffentlich. Der vorsitzende Richter nahm für das Schiedsverfahren einen Verfahrensfehler an. Das kam für alle Beteiligten äußerst überraschend.

Hintergrund: Als am 15.05.2019 die Kriterien zur Maßgeblichkeit, die der GKV-Spitzenverband (!) festgelegt hatte, im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, hatten alle Verbände vier Wochen Zeit, die Maßgeblichkeit zu beantragen. Die Anträge der dbx-Verbände und der von LOGO Deutschland wurden angenommen, der eines fünften Berufsverbands jedoch abgelehnt. Dieser gab sich jedoch mit der Ablehnung nicht zufrieden und reichte Klage ein. Über diese Klage ist noch nicht entschieden worden.

Verfahrensfehler: Der vorsitzende Richter in der Klage LD gegen die Schiedsstelle vertrat die Ansicht, dass der nun klagende fünfte Verband aus Prinzip in irgendeiner Form im Schiedsverfahren zum Rahmenvertrag im März 2021 hätte angehört werden müssen, völlig unabhängig davon, ob dieser Verband am Ende tatsächlich maßgeblich sein werde oder nicht. Da der Vorsitzende der Schiedsstelle aber gar nicht wusste, dass ein fünfter Verband die Maßgeblichkeit begehrte und gegen die Ablehnung Klage eingereicht hatte, konnte er diesen Verband auch nicht in irgendeiner Form beteiligen (anhören). Und dass eine solche „Anhörung“ – wenn auch aus Unkenntnis – nicht stattgefunden hat, wertete der Richter als Verfahrensfehler seitens der Schiedsstelle.

Folgen: Nun muss sich der GKV-Spitzenverband zum Procedere der Maßgeblichkeit erklären und die Schiedsstelle überlegen, wie sie auf den Verfahrensfehler reagieren wird. Erst danach kann es zur Klärung der Inhalte der Klage von LOGO Deutschland kommen.

Beklagt wurden folgende Punkte: Protokollnotizen (Wirtschaftlichkeit der Preise, Vergütung von Therapien in Einrichtungen nach § 11 (2) Heilmittelrichtlinie in Abhängigkeit vom Ausgang anderer Vertragsverhandlungen); die fehlende Festlegung der Regelleistungszeit (Zeit für Vor- und Nachbereitung und der eigentlichen Therapie), wie im Gesetz vorgesehen; die Begrenzung der Fachlichen Leitung von Praxisinhaber*innen, die selbst Logopäd*in sind, auf zwei Standorte; die Übernahme von Kosten für den Mehraufwand zu Therapien in Einrichtungen nach § 11 (2) Heilmittelrichtline; Streichung der Bearbeitungsgebühr zu Lasten der Praxisinhaber*innen; Zuschlag für Solopraxisinhaber*innen. Die Preise insgesamt konnten mangels Erfolgsaussichten leider nicht beklagt werden.

Neuer Termin in Kürze: Das Sozialgericht Berlin hat zeitnah, nämlich am 27.06.2022 um 9 Uhr, einen Folgetermin angesetzt. Auch dieser Termin ist öffentlich. Leider wurde im Nachgang zum Gerichtstermin am 08.06. der Termin zum Schiedsverfahren Telemedizinische Leistungen abgesagt – siehe nächster Beitrag.

LOGOPÄDIE-Schiedsverfahren zu TML (Videotherapie) abgesagt

Vorerst weiterhin keine Durchführung von Videotherapie: Das ist eine weitere, etwas weitreichendere Folge der Entscheidung des Richters im vorgenannten Prozess von LD gegen die Schiedsstelle, denn: Der Vertrag zur Abgabe von TML stellt eine Erweiterung des Rahmenvertrags dar, der von der Schiedsstelle im März 2021 festgesetzt wurde. Die Schiedsstelle würde nun erneut einen Verfahrensfehler begehen, würde sie – ohne eine „Anhörung“ des klagenden fünften Verbands – den Vertragsentwurf zu TML erneut mehrheitlich mit den Stimmen der dbx-Verbände und der Krankenkassen festlegen.

Neuer Termin frühestens Mitte Juli zu erwarten: Wann das Thema TML (Videotherapie) nun vor dem Schiedsgericht entschieden wird, wissen wir nicht. Um eben den vom Gericht angeprangerten Verfahrensfehler nicht zu wiederholen, muss die Schiedsstelle im neuen Gerichtstermin am 27.06. zuerst darlegen, wie sie mit der Tatsache, dass ein fünfter Verband die Maßgeblichkeit begehrt, diese aber nicht erhalten hat und nun klagt, umgehen will. Diese Klärung braucht Zeit, die Schiedsstelle sagte deshalb den Schiedstermin am 22.06.2022 ab. Eine erneute Terminierung erfordert mindestens 2 Wochen Vorlauf. Wir berichten.

 

Herzliche Grüße senden Ihnen

 

Michaela Brück, Diethild Remmert, Christiane Sautter-Müller,

Miriam Suika und Tanja Tomaschek

Symposium

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