Meldung der Angestellten an die ARGEN bis 30.06.2022
Auch hier läuft Ende Juni die Frist
aus, an der erstmalig die jährliche Meldung der Mitarbeitenden bei der
zuständigen ARGE erfolgen muss. Wer noch keine Meldung gemacht hat,
sollte dies umgehend tun. Nachweise über die vertraglich vereinbarte
Stundenzahl können, sofern die Meldung nicht über ein Online-Portal
erfolgt, über den (teilgeschwärzten) Arbeitsvertrag erfolgen,
alternativ über ein kurzes Schriftstück, welches von Ihnen als AG und
den AN unterschrieben sein sollte. Solopraxen müssen lediglich Ihr
Leistungserbringerkürzel melden.
LOGO Deutschland: Klage gegen die Schiedsstelle
Unerwartet: Am
06.06.2022 wurde unsere Klage gegen einige Punkte im Schiedsspruch vor
dem Sozialgericht in Berlin verhandelt. Die Verhandlung war öffentlich.
Der vorsitzende Richter nahm für das Schiedsverfahren einen
Verfahrensfehler an. Das kam für alle Beteiligten äußerst überraschend.
Hintergrund: Als am
15.05.2019 die Kriterien zur Maßgeblichkeit, die der GKV-Spitzenverband
(!) festgelegt hatte, im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, hatten
alle Verbände vier Wochen Zeit, die Maßgeblichkeit zu beantragen. Die
Anträge der dbx-Verbände und der von LOGO
Deutschland wurden angenommen, der eines fünften Berufsverbands jedoch
abgelehnt. Dieser gab sich jedoch mit der Ablehnung nicht zufrieden und
reichte Klage ein. Über diese Klage ist noch nicht entschieden worden.
Verfahrensfehler: Der
vorsitzende Richter in der Klage LD gegen die Schiedsstelle vertrat die
Ansicht, dass der nun klagende fünfte Verband aus Prinzip in
irgendeiner Form im Schiedsverfahren zum Rahmenvertrag im März 2021
hätte angehört werden müssen, völlig unabhängig davon, ob dieser
Verband am Ende tatsächlich maßgeblich sein werde oder nicht. Da der
Vorsitzende der Schiedsstelle aber gar nicht wusste, dass ein fünfter
Verband die Maßgeblichkeit begehrte und gegen die Ablehnung Klage
eingereicht hatte, konnte er diesen Verband auch nicht in irgendeiner
Form beteiligen (anhören). Und dass eine solche „Anhörung“ – wenn auch
aus Unkenntnis – nicht stattgefunden hat, wertete der Richter als
Verfahrensfehler seitens der Schiedsstelle.
Folgen: Nun muss
sich der GKV-Spitzenverband zum Procedere der Maßgeblichkeit erklären
und die Schiedsstelle überlegen, wie sie auf den Verfahrensfehler
reagieren wird. Erst danach kann es zur Klärung der Inhalte der Klage
von LOGO Deutschland kommen.
Beklagt wurden folgende Punkte: Protokollnotizen (Wirtschaftlichkeit der
Preise, Vergütung von Therapien in Einrichtungen nach § 11 (2)
Heilmittelrichtlinie in Abhängigkeit vom Ausgang anderer
Vertragsverhandlungen); die fehlende Festlegung der Regelleistungszeit
(Zeit für Vor- und Nachbereitung und der eigentlichen Therapie), wie im
Gesetz vorgesehen; die Begrenzung der Fachlichen Leitung von Praxisinhaber*innen, die selbst Logopäd*in
sind, auf zwei Standorte; die Übernahme von Kosten für den Mehraufwand
zu Therapien in Einrichtungen nach § 11 (2) Heilmittelrichtline;
Streichung der Bearbeitungsgebühr zu Lasten der Praxisinhaber*innen;
Zuschlag für Solopraxisinhaber*innen. Die
Preise insgesamt konnten mangels Erfolgsaussichten leider nicht beklagt
werden.
Neuer Termin in Kürze: Das
Sozialgericht Berlin hat zeitnah, nämlich am 27.06.2022 um 9 Uhr, einen
Folgetermin angesetzt. Auch dieser Termin ist öffentlich. Leider wurde
im Nachgang zum Gerichtstermin am 08.06. der Termin zum
Schiedsverfahren Telemedizinische Leistungen abgesagt – siehe nächster
Beitrag.
LOGOPÄDIE-Schiedsverfahren
zu TML (Videotherapie) abgesagt
Vorerst weiterhin keine Durchführung von Videotherapie: Das ist eine weitere, etwas weitreichendere Folge der Entscheidung des Richters
im vorgenannten Prozess von LD gegen die Schiedsstelle, denn: Der
Vertrag zur Abgabe von TML stellt eine Erweiterung des Rahmenvertrags
dar, der von der Schiedsstelle im März 2021 festgesetzt wurde. Die
Schiedsstelle würde nun erneut einen Verfahrensfehler begehen, würde
sie – ohne eine „Anhörung“ des klagenden fünften Verbands – den
Vertragsentwurf zu TML erneut mehrheitlich mit den Stimmen der dbx-Verbände und der Krankenkassen festlegen.
Neuer Termin frühestens Mitte Juli zu erwarten: Wann das Thema TML (Videotherapie) nun vor
dem Schiedsgericht entschieden wird, wissen wir nicht. Um eben
den vom Gericht angeprangerten Verfahrensfehler nicht zu wiederholen,
muss die Schiedsstelle im neuen Gerichtstermin am 27.06. zuerst
darlegen, wie sie mit der Tatsache, dass ein fünfter Verband die
Maßgeblichkeit begehrt, diese aber nicht erhalten hat und nun klagt,
umgehen will. Diese Klärung braucht Zeit, die Schiedsstelle sagte
deshalb den Schiedstermin am 22.06.2022 ab. Eine erneute Terminierung
erfordert mindestens 2 Wochen Vorlauf. Wir berichten.
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