|
2022 - Mitgliederinformation Nr.29
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
zu Beginn eine äußerst wichtige Information. Bitte lesen Sie diese
aufmerksam
|
Unterlassungserklärung abgegeben
|
Wie bereits am 08. Februar berichtet,
hat der GKV-Spitzenverband eine Unterlassungserklärung von LD
gefordert, weil wir Informationen zur Verfügung gestellt hatten, wie
ein Versuch aussehen könnte, kurzfristige Absagen aufgrund
kurzfristiger Erkrankung (> 24 Stunden) den Krankenkassen in
Rechnung zu stellen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde diese
Information von der Homepage genommen
Nach Beratung einer renommierten,
externen Kanzlei waren wir aber nicht bereit, eine solche Erklärung
abzugeben. Daraufhin erhob der GKV-Spitzenverband Klage gegen LD.
Aufgrund der nun erfolgten Bewertung durch das Sozialgericht Berlin,
welches sich eindeutig gegen LD positioniert hat, haben wir nun, wie
gefordert, eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Bitte unternehmen Sie keinesfalls mehr
den Versuch einer Abrechnung einer Ausfallentschädigung gegenüber einer
Krankenkasse, sofern Sie diesen Versuch überhaupt noch nach dem 08.
Februar unternommen haben.
Wer noch Verordnungen abrechnen muss,
auf denen bereits ein solcher Ausfall dokumentiert wurde: Streichen Sie
diesen – und vergessen Sie nicht, Unterbrechungskürzel und einen
Verordnungsabbruch einzutragen/zu begründen, wenn durch die Streichung
die verordnete Therapieanzahl nicht erbracht wurde. Sofern bereits eine
neue Verordnung begonnen wurde, kann das entsprechend begründet werden.
|
|
Ausfälle
|
Vielerorts kommt
es aufgrund der Coronapandemie immer noch zu häufigen, kurzfristigen Absagen.
Wir wurden gebeten, noch einmal eine Information zu geben, wie Ausfälle
in Rechnung gestellt werden können. Das ist ein schwieriges Thema!
Bitte schauen sie auf der Homepage – bitte zuerst einloggen – in der Infothek, in der wir eine entsprechend aktualisierte
Information eingestellt haben.
Hier geht´s weiter>>
|
|
Therapie: Stottern
|
Interessante Infos erreichten uns über die Bundesvereinigung
Stottern. Wenn Sie diese nachlesen wollen, folgen Sie dem Link zur
Meldung.
Hier geht´s weiter>>
|
|
Außerordentliche
Mitgliederversammlung Online
|
Bitte merken Sie sich
den 24.09.2022 vor. An diesem Termin findet eine außerordentliche
Online- Mitgliederversammlung statt. Es soll ein Nachtragshaushalt
abgestimmt werden, zudem stehen personelle Änderungen an: Michaela
Brück wird vom Schatzmeisteramt zurücktreten
und als Beisitzerin weitermachen. Die Aufgaben der Schatzmeisterin
werden gemeinsam auf sie und Miriam Suika
übergeben. Im kommenden März 2023 stehen dann Neuwahlen an. Ein Verband
lebt von der Beteiligung seiner Mitglieder, daher freuen wir uns über
Ihre Teilnahme!
|
|
Schiedsverfahren telemedizinische
Leistungen
|
Am Freitag, den 15.07.2022
ist die Schiedsstelle zusammengekommen, um über den Fortgang des
laufenden Verfahrens zu beschließen. Diese hat entschieden, dass sie,
vor der Festsetzung der Vertragsinhalte, über die Maßgeblichkeit der
Verbände entscheiden wird, um nicht erneut einen Verfahrensfehler zu
begehen. Dazu wird in einem neuen Termin am 26.09.2022 der vdls (Verband deutscher Logopäden und
Sprachtherapeuten) zur Anhörung beigeladen, und der dba
(Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und StimmlehrerInnen)
hat Gelegenheit, seine Maßgeblichkeit zu belegen. Der dba ist weder im Lobbyregister des Deutschen
Bundestages gelistet (seit März eine Voraussetzung, um mit
Entscheidungsträgern in Politik und Ministerien Kontakt aufzunehmen),
noch hat er bisher nachgewiesen, dass 5% der Selbstständigen dort
Mitglied sind.
Die Anzahl
selbstständiger Mitglieder in Höhe von 5% aller zugelassenen Praxisinhabenden ist eine der Voraussetzungen für
die Maßgeblichkeit eines Verbandes. An dieser Zahl ist der vdls bisher gescheitert. Der dba
wiederum galt für die erste Verhandlung (Rahmenvertrag) als maßgeblich,
weil dieser zuvor im Jahr 2012 einmal an der Gestaltung der
Rahmenempfehlungen beteiligt war.
Nach der
Entscheidung, welcher Verband maßgeblich ist, trifft die Schiedsstelle
eine Entscheidung zu den Inhalten des TML-Vertrags. Sollte keine – von
allen Seiten grundsätzlich gewünschte – annehmbare Übergangsregelung
getroffen werden können, müssen wir uns darauf einstellen, dass bis
Ende September keine Videotherapie möglich sein wird. Eine
Übergangsregelung darf allerdings die Punkte, die wir im
Schiedsverfahren eingebracht haben, nicht gefährden.
Hintergründe zum
Schiedsverfahren TML sowie Informationen zur laufenden Klage sind in
den Newslettern Nr. 23 – 28 nachzulesen (Juni
und Juli 2022).
|
|
Homepage: „Umzug“ am 22.07.2022
|
Bitte dran denken: Mails, die Sie in
dieser Zeit schreiben, erreichen uns nicht, auch nicht verspätet.
Sofern Sie keine Antwort erhalten, schreiben Sie bitte erneut. Auch das
Aufrufen der Homepage wird dann nur eingeschränkt möglich sein. Wir
hoffen, es bleibt bei diesem einen Tag. Ein „Umzug“ ist aufgrund eines
Serverwechsels erforderlich.
|
|
Neuer Kooperationspartner
|
Liebe Kolleg:innen,
wir dürfen uns
mit einer Information zu einer spannenden Innovation an Sie wenden:
Die myReha-App für Tablets
wurde von Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen
und Neurolog:innen entwickelt und ist für Patient:innen mit Sprach- und Kognitionsstörungen
geeignet.
Mit über 30.000 Beispielen in 35 verschiedenen Kategorien, ist die Therapie-App eine tolle interaktive Ergänzung für
die therapeutische Praxis.
Freiberufliche Logopäd:innen können sich
einen kostenlosen Praxis-Account
einrichten lassen, um die App mit Ihren Patient:innen in der Therapiestunde zu nutzen.
Weitere Informationen>>
|
|
Ausreichend
Abkühlung in dieser heißen Woche wünschen Ihnen
Michaela Brück,
Diethild Remmert, Christiane Sautter-Müller,
Miriam Suika und Tanja Tomaschek
|
|

|
Copyright
© 2022*All rights reserved.
Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Newsletter geistiges Eigentum
von LOGO Deutschland e.V. ist und nicht an Dritte weitergeleitet werden
darf.
Haben Sie Verbesserungsvorschläge?
info@logo-deutschland.de
Impressum
|
|
|
|