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Newsletter

19.07.2022

2022 - Mitgliederinformation Nr.29

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

zu Beginn eine äußerst wichtige Information. Bitte lesen Sie diese aufmerksam

Unterlassungserklärung abgegeben

Wie bereits am 08. Februar berichtet, hat der GKV-Spitzenverband eine Unterlassungserklärung von LD gefordert, weil wir Informationen zur Verfügung gestellt hatten, wie ein Versuch aussehen könnte, kurzfristige Absagen aufgrund kurzfristiger Erkrankung (> 24 Stunden) den Krankenkassen in Rechnung zu stellen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde diese Information von der Homepage genommen

Nach Beratung einer renommierten, externen Kanzlei waren wir aber nicht bereit, eine solche Erklärung abzugeben. Daraufhin erhob der GKV-Spitzenverband Klage gegen LD. Aufgrund der nun erfolgten Bewertung durch das Sozialgericht Berlin, welches sich eindeutig gegen LD positioniert hat, haben wir nun, wie gefordert, eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Bitte unternehmen Sie keinesfalls mehr den Versuch einer Abrechnung einer Ausfallentschädigung gegenüber einer Krankenkasse, sofern Sie diesen Versuch überhaupt noch nach dem 08. Februar unternommen haben.

Wer noch Verordnungen abrechnen muss, auf denen bereits ein solcher Ausfall dokumentiert wurde: Streichen Sie diesen – und vergessen Sie nicht, Unterbrechungskürzel und einen Verordnungsabbruch einzutragen/zu begründen, wenn durch die Streichung die verordnete Therapieanzahl nicht erbracht wurde. Sofern bereits eine neue Verordnung begonnen wurde, kann das entsprechend begründet werden.

Ausfälle

Vielerorts kommt es aufgrund der Coronapandemie immer noch zu häufigen, kurzfristigen Absagen. Wir wurden gebeten, noch einmal eine Information zu geben, wie Ausfälle in Rechnung gestellt werden können. Das ist ein schwieriges Thema! Bitte schauen sie auf der Homepage – bitte zuerst einloggen – in der Infothek, in der wir eine entsprechend aktualisierte Information eingestellt haben.

 

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Therapie: Stottern

Interessante Infos erreichten uns über die Bundesvereinigung Stottern. Wenn Sie diese nachlesen wollen, folgen Sie dem Link zur Meldung.

 

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Außerordentliche Mitgliederversammlung Online

Bitte merken Sie sich den 24.09.2022 vor. An diesem Termin findet eine außerordentliche Online- Mitgliederversammlung statt. Es soll ein Nachtragshaushalt abgestimmt werden, zudem stehen personelle Änderungen an: Michaela Brück wird vom Schatzmeisteramt zurücktreten und als Beisitzerin weitermachen. Die Aufgaben der Schatzmeisterin werden gemeinsam auf sie und Miriam Suika übergeben. Im kommenden März 2023 stehen dann Neuwahlen an. Ein Verband lebt von der Beteiligung seiner Mitglieder, daher freuen wir uns über Ihre Teilnahme!

Schiedsverfahren telemedizinische Leistungen

Am Freitag, den 15.07.2022 ist die Schiedsstelle zusammengekommen, um über den Fortgang des laufenden Verfahrens zu beschließen. Diese hat entschieden, dass sie, vor der Festsetzung der Vertragsinhalte, über die Maßgeblichkeit der Verbände entscheiden wird, um nicht erneut einen Verfahrensfehler zu begehen. Dazu wird in einem neuen Termin am 26.09.2022 der vdls (Verband deutscher Logopäden und Sprachtherapeuten) zur Anhörung beigeladen, und der dba (Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und StimmlehrerInnen) hat Gelegenheit, seine Maßgeblichkeit zu belegen. Der dba ist weder im Lobbyregister des Deutschen Bundestages gelistet (seit März eine Voraussetzung, um mit Entscheidungsträgern in Politik und Ministerien Kontakt aufzunehmen), noch hat er bisher nachgewiesen, dass 5% der Selbstständigen dort Mitglied sind.

Die Anzahl selbstständiger Mitglieder in Höhe von 5% aller zugelassenen Praxisinhabenden ist eine der Voraussetzungen für die Maßgeblichkeit eines Verbandes. An dieser Zahl ist der vdls bisher gescheitert. Der dba wiederum galt für die erste Verhandlung (Rahmenvertrag) als maßgeblich, weil dieser zuvor im Jahr 2012 einmal an der Gestaltung der Rahmenempfehlungen beteiligt war.

Nach der Entscheidung, welcher Verband maßgeblich ist, trifft die Schiedsstelle eine Entscheidung zu den Inhalten des TML-Vertrags. Sollte keine – von allen Seiten grundsätzlich gewünschte – annehmbare Übergangsregelung getroffen werden können, müssen wir uns darauf einstellen, dass bis Ende September keine Videotherapie möglich sein wird. Eine Übergangsregelung darf allerdings die Punkte, die wir im Schiedsverfahren eingebracht haben, nicht gefährden.

Hintergründe zum Schiedsverfahren TML sowie Informationen zur laufenden Klage sind in den Newslettern Nr. 23 – 28 nachzulesen (Juni und Juli 2022).

Homepage: „Umzug“ am 22.07.2022

Bitte dran denken: Mails, die Sie in dieser Zeit schreiben, erreichen uns nicht, auch nicht verspätet. Sofern Sie keine Antwort erhalten, schreiben Sie bitte erneut. Auch das Aufrufen der Homepage wird dann nur eingeschränkt möglich sein. Wir hoffen, es bleibt bei diesem einen Tag. Ein „Umzug“ ist aufgrund eines Serverwechsels erforderlich.

Neuer Kooperationspartner

Liebe Kolleg:innen,

wir dürfen uns mit einer Information zu einer spannenden Innovation an Sie wenden:
Die myReha-App für Tablets wurde von Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen und Neurolog:innen entwickelt und ist für Patient:innen mit Sprach- und Kognitionsstörungen geeignet.
Mit über 30.000 Beispielen in 35 verschiedenen Kategorien, ist die Therapie-App eine tolle interaktive Ergänzung für die therapeutische Praxis.
Freiberufliche Logopäd:innen können sich einen kostenlosen Praxis-Account einrichten lassen, um die App mit Ihren Patient:innen in der Therapiestunde zu nutzen.

 

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Ausreichend Abkühlung in dieser heißen Woche wünschen Ihnen

 

Michaela Brück, Diethild Remmert, Christiane Sautter-Müller,

Miriam Suika und Tanja Tomaschek

Symposium

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