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Newsletter

12.07.2022

2022 - Mitgliederinformation Nr.28

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

bitte merken Sie sich den 24.09.2022 vor. An diesem Termin findet eine außerordentliche Online- Mitgliederversammlung statt: Es soll ein Nachtragshaushalt abgestimmt werden, zudem stehen personelle Änderungen an: Michaela Brück wird vom Schatzmeisteramt zurücktreten und als Beisitzerin weitermachen. Die Aufgaben der Schatzmeisterin werden gemeinsam auf sie und Miriam Suika übergeben. Im kommenden März 2023 stehen dann Neuwahlen an. Ein Verband lebt von der Beteiligung seiner Mitglieder, daher freuen wir uns über Ihre Teilnahme!

Homepage: „Umzug“ am 22.07.2022

An diesem Tag ist unsere Erreichbarkeit per Mail und auch das Aufrufen der Homepage äußerst eingeschränkt oder gar nicht möglich – wir hoffen, es bleibt bei diesem einen Tag. Ein „Umzug“ ist aufgrund eines Serverwechsels erforderlich

Hilfe bei Absetzungen

Ihre Fragen können wir nur dann beantworten, wenn uns der gesamte Vorgang (Verordnungskopien und Absetzungsschreiben) leserlich vorliegt (Scan oder wirklich scharfe Fotos). Bitte beachten Sie bei der Abrechnung die Fristen (Laufzeiten 7 und 9 Monate, weitere 9 Monate zur Abrechnung; bei Absetzungen die Einspruchsfrist von 3 Monaten) und die formalen Voraussetzungen zur Abrechnung – diese finden Sie im Vertrag und den Anlagen 3.

Praxisverkauf – Leitfaden?

In den letzten drei Wochen haben uns vermehrt Nachfragen erreicht, ob der Verband einen Leitfaden zum Praxisverkauf bereithält. Das ist derzeit nicht der Fall, da es – wie in vielen Fällen – sehr auf die einzelnen Umstände ankommt. Grundsätzlich gilt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.

 

Für den Verkauf gibt es keine festen Regeln, auch wenn im Netz immer wieder Hinweise auf einen bestimmten Anteil des Jahresbruttoumsatzes zu finden ist. Dieser orientiert sich häufig an Werten für Arztpraxen. Aber: Für die Logopädie besteht Niederlassungsfreiheit, anders als für Arztpraxen mit Kassensitzen. Von daher ist das nicht vergleichbar.

 

Es steht eine etablierte, bereits eingerichtete Praxis mit gebrauchtem Inventar und Material, einem erarbeiteten Ruf und mit laufenden Behandlungen gegen eine Neueinrichtung nach Geschmack und Start bei 0. Wertsteigernd könnte eine gute Lage mit akzeptabler Miete sein, wenn wenig räumliche Alternativen da sind und der Mietvertrag übernommen werden kann.

 

Besteht eine Warteliste, würde diese wiederum den Wert nicht steigern, denn Wartelistenpatienten gehen i.d.R. dorthin, wo sie einen Platz erhalten, sofern kein Spezialgebiet gefragt ist. Ein "Patientenstamm" ist kaum verkäuflich, weil, ebenfalls anders als in Arztpraxen, die meisten Patient*innen nur für einen begrenzten Zeitraum Therapie erhalten.

 

Angestellte gehören ebenso nicht in die „Verhandlungsmasse“: Diese müssen für eine*n neuen Inhaber*in weiterarbeiten wollen. Klappt das aus irgendwelchen Gründen nicht, haben Käufer*innen zwar eine Praxis erworben, aber keine Arbeitskräfte. Und die können sich zurzeit ihre Stellen aussuchen.

 

Insgesamt kommt es also sehr auf den Einzelfall an, den Sie mit einem anonymisierten Testlauf über ein Verkaufsangebot prüfen könnten.

Schiedsverfahren telemedizinische Leistungen

Am kommenden Freitag, den 15.07., tritt die Schiedsstelle zusammen, um über den Fortgang des laufenden Verfahrens zu beschließen. Dem Vorschlag des Vorsitzenden, das Urteil in der Klage von LD gegen die Schiedsstelle zum Rahmenvertrag abzuwarten, hat der GKV-Spitzenverband in der letzten Woche entgegen unserer Befürchtung eine Absage erteilt. Damit nimmt er den Versorgungsauftrag der Krankenkassen endlich ernst: Ein Urteil des Sozialgerichts würde voraussichtlich erst zum Herbst oder sogar noch später getroffen werden, und bis dahin wäre auch die Durchführung von TML nicht möglich gewesen.

 

Dennoch müssen wir uns wohl noch auf – hoffentlich wenige – weitere Wochen ohne Entscheidung einstellen: Zuerst sollte die Schiedsstelle über die Maßgeblichkeit der Verbände entscheiden, um nicht erneut einen Verfahrensfehler zu begehen. Erst danach trifft sie eine Entscheidung zum TML-Vertrag. Dass dies innerhalb eines einzigen, zweistündigen Termins stattfinden wird, ist kaum vorstellbar. Allerdings besteht die Schiedsstelle aus je vier Vertreter*innen der Kassen und der maßgeblichen Berufsverbände sowie einem Vorsitzenden und zwei Stellvertreter*innen, sodass sich – wie zuvor im Schiedsverfahren zum Rahmenvertrag – die dbx-Verbände mit den Krankenkassen zusammenschließen und diese Entscheidung mehrheitlich mit mindestens sieben Stimmen treffen können. Nächste Woche mehr dazu.

 

Hintergründe zum Schiedsverfahren TML sowie Informationen zur laufenden Klage sind in den Newslettern Nr. 23 – 27 nachzulesen (Juni und Juli 2022).

Masterstudium

Seit dem Sommersemester 2019 bietet die Universität des Saarlandes einen Weiterbildungsmaster Sprechwissenschaft und Sprecherziehung an.

Weitere Informationen >>

e-Petition zum Mutterschutz für Selbstständige – letzte Zeichnung heute möglich 

Diese Petition ging zuvor als Petition von Change.org um, welche aber nicht zur öffentlichen Anhörung führt.  Wer die Forderung nach einer Reform des Mutterschutzgesetzes unterstützt, in dem selbstständige Schwangere angestellten Schwangeren gleichgestellt werden sollen - ein Thema, das viele von uns betrifft – sollte hier unbedingt (erneut) unterschreiben. Die Petition kann noch bis heute mitgezeichnet werden.

Hier der Link>>

Ein Wort zum Schluss

Eine gute Woche wünschen Ihnen

 

Michaela Brück, Diethild Remmert, Christiane Sautter-Müller,

Miriam Suika und Tanja Tomaschek

Symposium

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