In den letzten
drei Wochen haben uns vermehrt Nachfragen erreicht, ob der Verband
einen Leitfaden zum Praxisverkauf bereithält. Das ist derzeit nicht der
Fall, da es – wie in vielen Fällen – sehr auf die einzelnen Umstände
ankommt. Grundsätzlich gilt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
Für den Verkauf gibt
es keine festen Regeln, auch wenn im Netz immer wieder Hinweise auf
einen bestimmten Anteil des Jahresbruttoumsatzes zu finden ist. Dieser
orientiert sich häufig an Werten für Arztpraxen. Aber: Für die
Logopädie besteht Niederlassungsfreiheit, anders als für Arztpraxen mit
Kassensitzen. Von daher ist das nicht vergleichbar.
Es steht eine
etablierte, bereits eingerichtete Praxis mit gebrauchtem Inventar und
Material, einem erarbeiteten Ruf und mit laufenden Behandlungen gegen
eine Neueinrichtung nach Geschmack und Start bei 0. Wertsteigernd
könnte eine gute Lage mit akzeptabler Miete sein, wenn wenig räumliche
Alternativen da sind und der Mietvertrag übernommen werden kann.
Besteht eine
Warteliste, würde diese wiederum den Wert nicht steigern, denn
Wartelistenpatienten gehen i.d.R. dorthin, wo
sie einen Platz erhalten, sofern kein Spezialgebiet gefragt ist. Ein
"Patientenstamm" ist kaum verkäuflich, weil, ebenfalls anders
als in Arztpraxen, die meisten Patient*innen
nur für einen begrenzten Zeitraum Therapie erhalten.
Angestellte
gehören ebenso nicht in die „Verhandlungsmasse“: Diese müssen für eine*n neuen Inhaber*in
weiterarbeiten wollen. Klappt das aus irgendwelchen Gründen nicht, haben
Käufer*innen zwar eine Praxis erworben, aber
keine Arbeitskräfte. Und die können sich zurzeit ihre Stellen aussuchen.
Insgesamt kommt
es also sehr auf den Einzelfall an, den Sie mit einem anonymisierten
Testlauf über ein Verkaufsangebot prüfen könnten.
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