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Newsletter

05.07.2022

2022 - Mitgliederinformation Nr.27

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

erstmals haben wir in der vergangenen Woche unser – in diesem Frühjahr formell erteiltes – Stellungnahmerecht im Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeübt, zur „Änderung der Heilmittel-Richtlinie: Verordnungen im Rahmen der ärztlichen Fernbehandlung und weitere Änderungen“.

Nachlesen können Sie die Stellungnahme hier>>

AOMV im September

Am 24.09.2022 findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt: Es soll ein Nachtragshaushalt abgestimmt werden, zudem stehen personelle Änderungen an.

Schiedsverfahren telemedizinische Leistungen (TML): keine Entscheidung?

In der Klage zum Rahmenvertrag (LD gegen die Schiedsstelle) vor dem Sozialgericht Berlin ist die Frage nach einem Verfahrensfehler noch unbeantwortet, weil „vielleicht nicht alle Stimmen gehört worden sind, die hätten angehört werden müssen“ – so der Richter. In der Konsequenz hat das Sozialgericht den vdls, ein weiterer Berufsverband, der bislang keine Maßgeblichkeit erlangen konnte, dem laufenden Verfahren beigeladen.

 

Ein solcher Verfahrensfehler muss auch in Bezug auf das schwebende Schiedsverfahren zur Telemedizin abgeklärt werden: Würde hier der gleiche Fehler gemacht, wäre die Gültigkeit eines möglichen Schiedsspruches fraglich.

 

Anstatt nun den vdls im laufenden Schiedsverfahren anzuhören, um keinen neuen Verfahrensfehler zu riskieren, soll die Schiedsstelle in einer Zusammenkunft am 15.07. beschließen, das Urteil in der Klage von LD gegen die Schiedsstelle abzuwarten. So lautet der Vorschlag des Vorsitzenden, Dr. Ulrich Orlowski.

 

Das würde eine Entscheidung voraussichtlich erst zum Herbst bedeuten, und bis dahin wäre auch die Durchführung von TML nicht möglich!

 

Wir gehen davon aus, dass sich – wie zuvor im Schiedsverfahren zum Rahmenvertrag – die dbx-Verbände mit den Krankenkassen zusammenschließen und diese Entscheidung mehrheitlich mit mindestens sieben Stimmen treffen werden: Dier Schiedsstelle besteht aus je vier Vertreter*innen der Kassen und der maßgeblichen Berufsverbände sowie einem Vorsitzenden und zwei Stellvertreter*innen. Aber wir lassen uns auch gerne positiv überraschen: Warten wir den 15.07. ab.

 

Zum besseren Verständnis noch einmal die Details zum 1. Termin am 08.06.22

 

Unerwartet: Am 06.06.2022 wurde unsere Klage gegen einige Punkte im Schiedsspruch vor dem Sozialgericht in Berlin verhandelt. Die Verhandlung war öffentlich. Der vorsitzende Richter nahm für das Schiedsverfahren einen Verfahrensfehler an. Das kam für alle Beteiligten äußerst überraschend.

 

Hintergrund: Als am 15.05.2019 die Kriterien zur Maßgeblichkeit, die der GKV-Spitzenverband (!) festgelegt hatte, im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, hatten alle Verbände vier Wochen Zeit, die Maßgeblichkeit zu beantragen. Die Anträge der dbx-Verbände und der von LOGO Deutschland wurden angenommen, der eines fünften Berufsverbands (vdls) jedoch abgelehnt. Dieser gab sich jedoch mit der Ablehnung nicht zufrieden und reichte Klage ein. Über diese Klage ist noch nicht entschieden worden.

 

Verfahrensfehler: Der vorsitzende Richter in der Klage LD gegen die Schiedsstelle vertrat die Ansicht, dass der nun klagende fünfte Verband aus Prinzip in irgendeiner Form im Schiedsverfahren zum Rahmenvertrag im März 2021 hätte angehört werden müssen, völlig unabhängig davon, ob dieser Verband am Ende tatsächlich maßgeblich sein werde oder nicht. Da der Vorsitzende der Schiedsstelle aber gar nicht wusste, dass ein fünfter Verband die Maßgeblichkeit begehrte und gegen die Ablehnung Klage eingereicht hatte, konnte er diesen Verband auch nicht in irgendeiner Form beteiligen (anhören). Und dass eine solche „Anhörung“ – wenn auch aus Unkenntnis – nicht stattgefunden hat, wertete der Richter als Verfahrensfehler seitens der Schiedsstelle.

 

Folgen: Nun muss sich der GKV-Spitzenverband zum Procedere der Maßgeblichkeit erklären und die Schiedsstelle überlegen, wie sie auf den Verfahrensfehler reagieren wird. Erst danach kann es zur Klärung der Inhalte der Klage von LOGO Deutschland kommen.

 

Beklagt wurden folgende Punkte: Protokollnotizen (Wirtschaftlichkeit der Preise, Vergütung von Therapien in Einrichtungen nach § 11 (2) Heilmittelrichtlinie in Abhängigkeit vom Ausgang anderer Vertragsverhandlungen); die fehlende Festlegung der Regelleistungszeit (Zeit für Vor- und Nachbereitung und der eigentlichen Therapie), wie im Gesetz vorgesehen; die Begrenzung der Fachlichen Leitung von Praxisinhaber*innen, die selbst Logopäd*in sind, auf zwei Standorte; die Übernahme von Kosten für den Mehraufwand zu Therapien in Einrichtungen nach § 11 (2) Heilmittelrichtline; Streichung der Bearbeitungsgebühr zu Lasten der Praxisinhaber*innen; Zuschlag für Solopraxisinhaber*innen. Die Preise insgesamt konnten mangels Erfolgsaussichten leider nicht beklagt werden.

 

 

Zweiter Termin (27.06.2022)

 

Zuständigkeit. Die Schiedsstelle hätte nach Ansicht des Gerichts vor dem Schiedsverfahren prüfen müssen, ob es weitere Verbände gibt, die hätten teilnehmen wollen. Das hat sie nicht getan, weil sie keine Ahnung hatte, dass es einen weiteren Anwärter zur Teilnahme an den Verhandlungen, nämlich den vdls, gab. 

 

Verpflichtungen. Dass die Schiedsstelle keine Kenntnis von der Existenz des (in der Verhandlung durchgehend „fünfter Verband“ genannten) vdls hatte, weil diese nicht vom GKV-Spitzenverband informiert worden war, ändert nichts an einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Prüfung. Seitens des GKV-SV wurde argumentiert, der vdls habe Kenntnis vom Schiedsverfahren gehabt und eine Teilnahme beantragen können: Wer bundesweit agiere, müsse das wissen. Am Ende wurde als Beleg die Veröffentlichung eines Artikels vom 24.12.2020 auf der Homepage des vdls herangezogen. Aber auch diese Tatsache änderte nach Meinung des Richters und der beiden Schöffen nichts an der Verpflichtung der Schiedsstelle, zuvor prüfen und diesen ggf. anhören zu müssen. Und genau dies ist nicht passiert.

 

Demokratie. Hauptargument des Gerichts war in beiden Verhandlungen, dass auch im Bundestag die Opposition zugegen sei und mitredet. Dieses Mitreden kann Einfluss auf die Meinungsbildung haben und somit Einfluss Ergebnisse nehmen.

 

Beiladung. In der Konsequenz des Vorgenannten wurde der vdls am Ende für das laufende Verfahren beigeladen. Das bedeutet, dass dieser alle Informationen zum Verfahren erhält und zudem Stellung beziehen kann, auch wenn sich alle Beteiligten sicher waren, dass die Kriterien zur Maßgeblichkeit nicht erfüllt sind und die Klage des vdls gegen den GKV-Spitzenverband scheitern wird.

 

Vergleich? Inhalte wurden nicht verhandelt, allerdings regte das Gericht einen Vergleich zu den von uns beklagten Protokollnotizen* an, in Form einer Gegendarstellung, wie sie im Presserecht zu finden ist. Diesen Vorschlag werden wir prüfen. Die Bereitschaft zur Annahme dieses Vergleichs wurde seitens der Schiedsstelle bekundet, und auch der GKV-SV lehnte eine solche Möglichkeit nicht rundweg ab. Dagegen könnte sprechen, dass auf der Homepage des GKV-SV der Rahmenvertrag ohne die Anlage Protokollnotizen veröffentlicht ist, obwohl diese ein Vertragsbestandteil sind. Sollte eine Veröffentlichung zukünftig nicht gewährleistet sein, wäre eine Gegendarstellung wohl eher sinnlos.

 

* In den Protokollnotizen haben die dbx-Verbände und die Krankenkassen ausdrücklich die Wirtschaftlichkeit der Preise festgestellt und eine Vergütung zu Therapien in Einrichtungen an den Ausgang anderer Vertragsverhandlungen in der Physio- und Ergotherapie geknüpft. Allerdings hatten diese gar nicht darüber verhandelt.

 

Schriftliches Verfahren? Das Gericht bot an, das weitere Verfahren schriftlich zu führen. Am Sozialgericht ist dies allerdings nur möglich, wenn alle Prozessbeteiligten zustimmen. Auch darüber werden wir intensiv beraten, insbesondere, welche Vor- und Nachteile in einem solchen Vorgehen liegen würden. Noch hat der Richter zu den weiteren Klagepunkten keine eigene Meinung geäußert.

NEU: e-Petition zum Mutterschutz für Selbstständige

Diese Petition ging zuvor als Petition von Change.org um, welche aber nicht zur öffentlichen Anhörung führt.  Wer die Forderung nach einer Reform des Mutterschutzgesetzes unterstützt, in dem selbstständige Schwangere angestellten Schwangeren gleichgestellt werden sollen - ein Thema, das viele von uns betrifft – sollte hier unbedingt (erneut) unterschreiben. Die Petition kann noch bis zum 12.07.22 mitgezeichnet werden.

 

Hier der Link>>

CORONA: Neue Testverordnung in Kraft

Kostenlose Corona-Schnelltests soll es künftig weiterhin u.a. für Bewohner und Besucher (als solche gelten Sie, wenn Sie als Therapeutin unterwegs sind) von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken geben. Bitte achten Sie auf mögliche, individuelle Regelungen in Einrichtungen: Bisweilen reicht auch eine Selbstauskunft, dass wird sehr unterschiedlich gehandhabt!

Hier geht es zu den FAQ der Testverordnung>>


Die gute Nachricht: Die KV´ en erstatten auch weiterhin nichtärztlichen Leistungserbringenden 10 Test je Monat je Mitarbeitenden, allerdings nur noch in Höhe von 2,50 € anstatt 3,50 €. Wer dies bisher noch nicht genutzt hat, kommt – nach dem Einloggen in den Mitgliederbereich auf unserer Homepage –

hier weiter>>

 

Homepage: „Umzug“ am 22.07.2022

An diesem Tag ist unsere Erreichbarkeit per Mail und auch das Aufrufen der Homepage äußerst eingeschränkt oder gar nicht möglich – wir hoffen, es bleibt bei diesem einen Tag. Ein „Umzug“ ist aufgrund eines Serverwechsels erforderlich.

Vorstandssitzung

Der Vorstand trifft sich vom 07. – 09.07. am Praxissitz der Schatzmeisterin in Gornhausen, Rheinland-Pfalz. Aufgrund der Ukraine-Krise war nach der Absage unserer Buchung in Mannheim kein bezahlbarer Sitzungsraum südlich von Frankfurt zu bekommen. Der Großraum Frankfurt/Mannheim ist für alle Vorstandsmitglieder gut mit der Bahn zu erreichen und von daher der bevorzugte Treffpunkt für die etwa alle 2 Monate stattfindenden Vorstandssitzungen.

Ein Wort zum Schluss

Von der Gründung von LOGO Deutschland im November 2014 bis zum anerkannten maßgeblichen Verband im Frühjahr 2019 sind nicht einmal fünf Jahre vergangen! Unser gemeinsamer Erfolg liegt darin, dass mit LD erstmals Praxisinhabende ohne Interessenskonflikte vertreten werden. Die – auch daraus resultierende – Uneinigkeit der Berufsverbände in der Logopädie ist leider ein Drama für unseren Berufsstand. Es kann aber nicht die Lösung sein, sich den bestehenden Mehrheiten anzupassen: Mehr des Gleichen verändert nichts. Von daher: Lassen Sie uns alles daransetzen, noch stärker zu werden!!

 

Ihr Vorstand:

Michaela Brück, Diethild Remmert, Christiane Sautter-Müller,

Miriam Suika und Tanja Tomaschek

Symposium

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