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Newsletter

07.06.2022

2022 - Mitgliederinformation Nr.23

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

 

morgen wird unsere Klage gegen einige Punkte im Schiedsspruch vor dem Sozialgericht in Berlin verhandelt. Getreu dem Spruch: „Vor Gericht und auf hoher See…“ sind wir sehr gespannt, wie es ausgehen wird. Sollte das Ergebnis berichtenswert sein, senden wir am Abend einen Sondernewsletter. Ansonsten alle Infos nächste Woche an dieser Stelle.

Schulgeldfreiheit in Thüringen gestrichen – alle sind gefragt

Die Streichung der Schulgeldfreiheit für die Heilmitteberufe ist in Anbetracht des Fachkräftemangels ein Knaller: Die Wartelisten sind lang, und hier werden Hürden, die vermeintlich beseitigt worden sind, wieder aufgebaut. Deshalb wurden zwei Petitionen gestartet. Leider sind diese bisher eher schleppend gezeichnet worden, vielleicht auch, weil es hier „nur“ um Thüringen geht. Aber: Es geht darum, Haltung zu zeigen und solidarisch zu sein, damit diese Praxis nicht auch auf andere Bundesländer überschwappt! Von daher legen wir Ihnen die Unterzeichnung beider Petitionen ans Herz. Und geben Sie die Informationen zu den Petitionen auch an Patient*innen als eigentlich Betroffene weiter.
Hier die Links:

Petition Thüringer Landtag>>

und

Schuldgeldfreiheit – Change.org>>

Entlassmanagement – Sonderregelungen verlängert

Krankenhausärztinnen und -ärzte könnten weiterhin bis zum 24. November Heilmittel für 14 Tage verordnen, ebenso eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 (statt 7) Kalendertage. Das Gleiche gilt für häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie und Hilfsmittel.

Hier der Link zur Pressemitteilung des G-BA>>

BFB und Ukrainehilfe

Der Bundesverband Freie Berufe fragt nach Beiträgen für die kommende Ausgabe der Zeitschrift „der freie beruf“ unter dem Stichwort „Profil“. Da wir wissen, dass sich etliche von uns fachlich z.B. mit Sprachfördermaßnamen für Geflüchtete, engagieren, geben wir die Anfrage an Sie weiter und freuen uns, wenn sich jemand meldet, die/der bereit ist, einen Artikel zu verfassen. Der BFB schreibt: Aufgrund der Geschehnisse seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine wollen wir in unserem Fokus zeigen, wie der von Ihnen vertretene jeweilige Berufsstand a) den freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine, b) den Menschen dort allgemein und c) den zu uns Geflüchteten hilft.

 

Langfristiger Heilmittelbedarf – auch individueller Antrag möglich

Die Diagnoseliste zu langfristigen (und besonderen) Heilmittelbedarfen ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss ausführliche Informationen, auch zum Thema „gesonderte Antragstellung“ beinhaltet. Diese finden Sie unter nachfolgendem Link auf der Seite 2>>

Zur Erinnerung

Hygienepauschale bis 30.06.2022

Bis zum 30.06. können Sie noch die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 € je Verordnung abrechnen. Zur Fristwahrung gilt: Alle Unterlagen müssen in digitaler UND in Papierform bei den Kassen vorliegen. Planen Sie also ausreichend Zeit ein.

 

Meldung der Angestellten an die ARGEN bis 30.06.2022

Auch hier läuft Ende Juni die Frist aus, an der erstmalig die jährliche Meldung der Mitarbeitenden bei der zuständigen ARGE erfolgen muss. Wer noch keine Meldung gemacht hat, sollte dies in den nächsten Wochen tun. Nachweise über die vertraglich vereinbarte Stundenzahl können über den (teilgeschwärzten) Arbeitsvertrag erfolgen, alternativ über ein kurzes Schriftstück, welches von Ihnen als AG und den AN unterschrieben sein sollte. Solopraxen müssen lediglich Ihr Leistungserbringerkürzel melden.

 

Verjährung / Abrechnungsfristen

Es häuften sich Meldungen zu Absetzungen seitens der Krankenkassen mit der Begründung „Fristversäumnis“. Auch hier noch einmal der Hinweis, dass alle Unterlagen immer in digitaler UND in Papierform bei den Kassen vorliegen müssen. Alle Vorgaben sind im Rahmenvertrag in § 18 Abrechnungsregelung aufgelistet. In der Infothek der „Laufzettel“ des Kollegen Michael Hübner, der diesen für seine Praxis entworfen hat und den gern anderen Mitgliedern zur Verfügung stellt. Bitte schauen Sie bei Bedarf auf der Homepage in der Infothek (einloggen erforderlich) im Unterpunkt „Wichtige Informationen für Selbstständige“ unter dem Stichwort „Laufzettel“.

 

Leistungen korrekt kennzeichnen: Anlagen 3 beachten

Zunehmend wird der Rahmenvertrag auch formalistisch eng ausgelegt. Bitte achten Sie darauf, erbrachte Leistungen korrekt zu kennzeichnen. Diagnostiken z.B. müssen laut Anlagen 3 als ERST- und BEDARFS-Diagnostik eingetragen werden. Die Bezeichnung als "Diagnostik 60" für die Erstdiagnostik entspricht nicht den eindeutigen formalen Vorgaben zur Quittierung der Leistung. Auch ein Datum ohne Jahresangabe kann zur Absetzung führen. Viele solcher, formaler Fehler sind heilbar, aber die dann fälligen 40 € Bearbeitungsgebühr bleiben ein Ärgernis.

 

Und nochmal: z. Zt. keine telemedizinischen Leistungen für GKV-Patienten

Ein Antrag auf Einzelfallentscheidung kann eventuell eine Option sein. Ein Musteranschreiben finden sie – nach dem Einloggen auf der Homepage – hier>>



BFB Jobportal

Das Portal wendet sich vorrangig, aber nicht ausschließlich an Geflüchtete aus der Ukraine um ihnen einen Berufseinstieg in Deutschland – bei den freien Berufen – zu erleichtern. Auch wenn der erste Anlass vor allem die Arbeitsmarktintegration der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer ist, soll das Jobportal mittel- und langfristig generell für alle Arbeitssuchenden bei den Freien Berufen gelten. Alle Freiberufler haben hier ab 2. Mai die Möglichkeit, kostenfrei Angebote für Jobs, Ausbildungsstellen und Praktikumsplätze einzustellen.

ACHTUNG: § 2 Absatz 2 des Logopädengesetz` erfordert die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Ausbildungen. In der Regel müssen dafür im Ausland erworbene Abschlüsse dem zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt werden. Zudem warnen wir eindringlich davor, vor einer formellen Anerkennung durch die ARGEN Kolleginnen mit unklaren Zulassungsvoraussetzungen zu Lasten der GKV arbeiten zu lassen.

 

Eine schöne Woche wünschen Ihnen

 

Michaela Brück, Diethild Remmert, Christiane Sautter-Müller,

Miriam Suika und Tanja Tomaschek

Symposium

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