Hygienepauschale
bis 30.06.2022
Bis zum 30.06. können Sie noch die Hygienepauschale in Höhe von
1,50 € je Verordnung abrechnen. Zur Fristwahrung gilt: Alle Unterlagen
müssen in digitaler UND in Papierform bei den Kassen vorliegen. Planen
Sie also ausreichend Zeit ein.
Meldung der
Angestellten an die ARGEN bis 30.06.2022
Auch hier läuft Ende Juni die Frist aus, an der erstmalig die
jährliche Meldung der Mitarbeitenden bei der zuständigen ARGE erfolgen
muss. Wer noch keine Meldung gemacht hat, sollte dies in den nächsten
Wochen tun. Nachweise über die vertraglich vereinbarte Stundenzahl können
über den (teilgeschwärzten) Arbeitsvertrag erfolgen, alternativ über
ein kurzes Schriftstück, welches von Ihnen als AG und den AN
unterschrieben sein sollte. Solopraxen müssen lediglich Ihr
Leistungserbringerkürzel melden.
Verjährung /
Abrechnungsfristen
Es häuften sich Meldungen zu Absetzungen seitens der
Krankenkassen mit der Begründung „Fristversäumnis“. Auch hier noch
einmal der Hinweis, dass alle Unterlagen immer in digitaler UND in
Papierform bei den Kassen vorliegen müssen. Alle Vorgaben sind im
Rahmenvertrag in § 18 Abrechnungsregelung aufgelistet. In der Infothek der „Laufzettel“ des Kollegen Michael
Hübner, der diesen für seine Praxis entworfen hat und den gern anderen
Mitgliedern zur Verfügung stellt. Bitte schauen Sie bei Bedarf auf der
Homepage in der Infothek (einloggen
erforderlich) im Unterpunkt „Wichtige Informationen für Selbstständige“
unter dem Stichwort „Laufzettel“.
Leistungen korrekt
kennzeichnen: Anlagen 3 beachten
Zunehmend wird der Rahmenvertrag auch formalistisch eng
ausgelegt. Bitte achten Sie darauf, erbrachte Leistungen korrekt zu kennzeichnen.
Diagnostiken z.B. müssen laut Anlagen 3 als ERST- und BEDARFS-Diagnostik eingetragen werden. Die
Bezeichnung als "Diagnostik 60" für die Erstdiagnostik entspricht
nicht den eindeutigen formalen Vorgaben zur Quittierung der Leistung.
Auch ein Datum ohne Jahresangabe kann zur Absetzung führen. Viele
solcher, formaler Fehler sind heilbar, aber die dann fälligen 40 €
Bearbeitungsgebühr bleiben ein Ärgernis.
Und nochmal: z. Zt. keine telemedizinischen Leistungen
für GKV-Patienten
Ein Antrag auf Einzelfallentscheidung kann eventuell eine
Option sein. Ein Musteranschreiben finden sie – nach dem Einloggen auf der Homepage – hier>>
BFB Jobportal
Das Portal wendet sich vorrangig, aber nicht ausschließlich an
Geflüchtete aus der Ukraine um ihnen einen Berufseinstieg in
Deutschland – bei den freien Berufen – zu erleichtern. Auch wenn der
erste Anlass vor allem die Arbeitsmarktintegration der geflüchteten
Ukrainerinnen und Ukrainer ist, soll das Jobportal mittel- und
langfristig generell für alle Arbeitssuchenden bei den Freien Berufen
gelten. Alle Freiberufler haben hier ab 2. Mai die Möglichkeit,
kostenfrei Angebote für Jobs, Ausbildungsstellen und Praktikumsplätze
einzustellen.
ACHTUNG: § 2 Absatz 2 des Logopädengesetz` erfordert die Anerkennung der
Gleichwertigkeit von Ausbildungen. In der Regel müssen dafür im Ausland
erworbene Abschlüsse dem zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt
werden. Zudem warnen wir eindringlich davor, vor einer formellen
Anerkennung durch die ARGEN Kolleginnen mit unklaren
Zulassungsvoraussetzungen zu Lasten der GKV arbeiten zu lassen.
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