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2021 - Mitgliederinformation Nr.55
Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
in
der vergangenen Woche hat sich nicht viel Neues ergeben: Die Coronazahlen
steigen überall, was allerdings kaum noch jemanden mehr aus der Fassung
bringt. Wir erinnern aufgrund vereinzelter Nachfragen an den Hygieneplan,
den wir bereits im letzten Jahr auf der Homepage bereitgestellt haben –
aktuell ist dieser immer noch, wir haben lediglich den Link zur BGW
erneuert.
Hier geht´s
zum Download>>
Bitte denken Sie an die Rücksendung der Beitragsordnung,
die sie hier abrufen können: https://logo-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/Beitragsordnung.pdf
hier finden Sie das entsprechende
Formular zur Rücksendung>>
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Verhandlung zur Teletherapie
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Am vergangenen
Freitag begann der zweite Termin zur Verhandlung von telemedizinischen
Leistungen mit einer halbstündigen Verspätung: Es gab noch Gesprächsbedarf
in den Reihen der Krankenkassen. Inhaltlich wurde intensiv diskutiert.
Ein Verband befürchtet zudem, dass sich Praxisketten, die
ausschließlich Videotherapie anbieten, bilden könnten. Die Sorge haben
wir nicht, denn die Heilmittelrichtlinien bilden einen verbindlichen
Rahmen. Die geplanten Änderungen der Heilmittelrichtlinie können Sie hier nachlesen>>
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FORMLOSE Meldung der Mitarbeitenden
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Aufgrund mehrerer Nachfragen: Die erste Meldung Ihrer
Mitarbeitenden in der Therapie (angestellte und auch Freie
Mitarbeitende) an die für Sie zuständige ARGE muss formlos spätestens
zum 31.12.2021 erfolgen. Angegeben werden müssen der Vor- und Nachname,
das Geburtsdatum, die Initialen, mit denen ihre Mitarbeitenden die
abgegebene Leistung auf der Verordnung kennzeichnen, der Umfang der
vereinbarten Arbeitszeit und der örtliche Tätigkeitsschwerpunkt
(Praxis, Hausbesuch, Einrichtung).
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Vertragsanerkenntnis bis zum 15.12.2021
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Der GKV-Spitzenverband hat in einer heutigen Mail mitgeteilt,
dass den ARGEn empfohlen wird, zugelassene
Leistungserbringende im Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und
Schlucktherapie, die den Bundesvertrag gemäß § 125 Abs. 1 SGB V bis
zum 15.12.2021 noch nicht anerkannt haben, nochmals über die
Konsequenzen einer Nicht-Anerkennung zu informieren, bevor die
Zulassung entzogen wird. Irrtümlich war in den letzten Newslettern vom 31.12. die Rede – wir bitten um
Entschuldigung!
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Eine gute Woche wünschen Ihnen
Michaela Brück, Diethild Remmert, Christiane Sautter-Müller und
Tanja Tomaschek
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