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Mitgliederinformation
SARS-CoV-2 (Corona) Nr. 58
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
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Wiederholung der Vorstandswahlen - Erinnerung
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Mindestens 50 % unserer Mitglieder
müssen abstimmen - das ist in der Ferienzeit hoffentlich zu stemmen.
Sollten Sie noch nicht gewählt haben: Sie haben noch eine Woche Zeit, die
Wahl des Vorstandes als – vom Gesetz gedeckte – Onlinewahl zu
wiederholen. Jedes wahlberechtigte Mitglied hat via SurveyMonkey einen
Abstimmungslink erhalten. Wahlberechtigte sind alle ordentlichen
Mitglieder. Sollten Sie keinen Umfragelink per SurveyMonkey erhalten,
wenden Sie sich bitte an brueck@logo-deutschland.de.
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Umfrage Situation Juni
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Bitte geben Sie uns einen Überblick
über die Situation Ihrer Praxen im Juni: Zur kurzen Umfrage geht es
hier…
zur
Umfrage
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Bayern
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Hier eine Info von Martin Weyer, die wir gerne weitergeben: „Die bayerische
Staatsregierung ist durchaus daran interessiert, denjenigen Kolleginnen im Freistaat zu helfen, die beim
Rettungsschirm leer ausgehen. Das würde auch den Druck im Bund erhöhen.
Hierfür soll ich einen Finanzierungsbedarf errechnen. Vom GKV-SV gibt
es zum Rettungsschirm noch keine Daten, das kann dauern.“ Von daher:
Noch eine Umfrage, an der wir Sie bitten teilzunehmen. Diese Umfrage
ist auf das Bundesland Bayern begrenzt. Alle bayrischen Kolleg*innen
erhalten einen Link via SurveyMonkey.
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NRW
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Der jetzt bekannt gewordene
Rückzahlungsmodus der NRW-Soforthilfe zeigt, dass man hier nicht von
einer echten Hilfe für die Branche sprechen kann. Im Antragsverfahren
hieß es, ein Einbruch der Aufträge um 50 Prozent in den betroffenen
Monaten sei entscheidend für die Hilfe. Aktuell sehen die Modalitäten
aber vor, dass es bei der Berechnung der Einnahmen strikt auf das Datum
der Zahlungseingänge ankommt. Viele Praxen werden aber in den Monaten
März, April und Mai noch Einnahmen aus den Monaten vor Corona gehabt
haben. Es Dass Arbeitskosten nicht vollständig als Ausgaben geltend
gemacht werden können, war auch nicht klar. Der Protest gegen die
höchst bürokratischen Rückzahlungsregeln aus allen Bereichen ist groß.
Betroffene Praxen sollten eine politische und rechtliche Klärung
abzuwarten; die Rückmeldefrist läuft bis zum 30.09.2020.
hier lesen Sie weiter>>
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Überbrückungshilfe
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Etwas komplizierter sieht es noch mit
der Überbrückungshilfe aus: eine Antragstellung kann nur über einen
Steuerberater oder Buchprüfer erfolgen. Die Corona-Überbrückungshilfe
kann für maximal drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragt
werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten
Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli, August 2020 im Verhältnis
zu den jeweiligen Vergleichsmonaten. Die Überbrückungshilfe erstattet
einen Anteil in Höhe von
·
80
Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
·
50
Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und
≤ 70 Prozent
·
40
Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 40 Prozent und
< 50 Prozent
hier lesen Sie weiter>>
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Urlaubszeit
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Die meisten von uns sind wohl
urlaubsteif, wir zumindest. Für Michaela Brück hat er schon angefangen,
dennoch ist sie auch jetzt online und versendet den Newsletter. Bitte
gedulden Sie sich bei Anfragen – es kann 14 Tage dauern, denn ab
Freitag ist auch Diethild Remmert für zwei Wochen weg und wird nur das
Notwendigste tun. Die Verhandlungen ruhen bis zum 29.07., dann geht es
weiter. Zuvor wird allerdings am 22. und am 27. Juli der Versuch
fortgesetzt, eine Einigkeit unter den Verbänden zu den noch offenen Vertragsinhalten,
der Leistungsbeschreibung und der Zulassung zu erzielen, um sich
gegenüber den Kassen möglichst einig zu präsentieren. Die
Vergütungsverhandlungen starten im August, und pünktlich dazu wird das
WAT-Gutachten auf einer Pressekonferenz am 30.07. präsentiert.
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Wenn Sie auch Urlaub haben: Machen Sie das Beste draus, auch
wenn das Wetter nicht immer mitspielt.
Und vor allem: Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Michaela Brück, Diethild Remmert und Christiane
Sautter-Müller
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