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Mitgliederinformation
SARS-CoV-2 (Corona) Nr. 57
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
hier ein wichtiger
Newsletter – bitte lesen Sie ihn ganz.
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Wiederholung der Vorstandswahlen erforderlich
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In der Mitgliederversammlung am 21.
März 2020, die aufgrund der Corona-Pandemie als online-basierte Versammlung
durchgeführt wurde, erfolgten die diesjährigen Wahlen. Die Veränderung
der Personalien (konkret: Christiane Sautter-Müller als 2. Vorsitzende)
mussten wir dem Registergericht Charlottenburg zur Eintragung
übersenden. Nun erreichte uns eine Antwort des Gerichts mit der
Aufforderung, die Wahl des Vorstandes zu wiederholen, denn das Gericht
erkennt die in der Mitgliederversammlung erfolgte Online-Wahl deshalb
nicht an, weil diese zwar in unserer Wahlordnung, nicht aber in unserer
Satzung niedergelegt ist.
Ein „Gesetz zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz –und Strafrecht“, welches in
der Corona-Zeit eine Online-Wahl für alle Vereine möglich macht, war am
21. März noch nicht in Kraft – das erfolgte erst acht Tage später. Wir
waren also einfach zu früh dran. Ein Verschieben der MV wäre auch keine
Option gewesen, weil sich dann alle Fristen verändert hätten (Ladung,
Kandidaturen, Anträge). Auch im Vereinsrecht ist Deutschland äußerst
bürokratisch aufgestellt.
In dem benannten Gesetz in Art.
2 § 5 Abs. 3 wird seit dem 28. März eine Wahl wie folgt ermöglicht:
„(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein
Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder
beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die
Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der
Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit
gefasst wurde.“
In einer Telefonkonferenz hat der
Vorstand deshalb den Beschluss gefasst, die Wahl des Vorstandes in der
Zeit vom 07. bis 21. Juli 2020 als – vom Gesetz gedeckte – Onlinewahl zu
wiederholen. Jedes wahlberechtigte Mitglied erhält via SurveyMonkey
einen Abstimmungslink.
Wahlberechtigte sind alle ordentlichen Mitglieder.
Wichtig: Sollten Sie keinen Umfragelink
per SurveyMonkey erhalten, wenden Sie sich bitte an brueck@logo-deutschland.de.
Und noch einmal, weil besonders: Mindestens 50 % unserer Mitglieder
müssen abstimmen - das ist in der Ferienzeit hoffentlich zu stemmen.
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Rettungsschirm – Nichtabrechner
im 4. Quartal
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Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung
Wer von Ihnen Einspruch eingelegt hat,
sollte bitte unbedingt prüfen, ob ein Bescheid mit
Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist. Aktuell sind uns nur wenige Fälle
bekannt, und diese betreffen alle ausschließlich den Fall, dass im 4.
Quartal gar nicht abgerechnet wurde.
Aufgrund der Belehrung läuft die Frist
für einen Widerspruch.
Erfolgsaussichten
Die Erfolgsaussichten bei
Nicht-Abrechnung sind nach unseren Erkenntnissen rein rechtlich leider
zweifelhaft, denn die ARGEn haben die Schutzschirmvorschrift vom
Grundsatz her korrekt angewendet. Ein Gericht könnte allerdings die
Rechtwidrigkeit/Nichtigkeit der Schutzschirm-Verordnung feststellen. Ob
dies so geschehen wird, ist fraglich - aufgrund der Dringlichkeit steht
man dem Gesetzgeber wahrscheinlich eine grobe Rasterung zu, und
vermutlich wird es einen Verweis auf Soforthilfen geben. Zudem würde
eine Feststellung eines Gerichts, dass die
Schutzschirm - VO "nicht rechtens" ist noch nicht bedeuten,
dass jemand Geld bekommt. Es gibt allerdings auch andere Einschätzungen
– siehe hier:
hier lesen Sie weiter>>
Fazit
Ein Widerspruch muss rechtzeitig
innerhalb von vier Wochen erfolgen, am besten mit Zugangsnachweis.
Senden Sie also einen Widerspruch am besten per Einschreiben, um die
Frist nicht zu verpassen und dennoch mögliche Erfolge zu erzielen. Wir
können nur schrittweise vorgehen.
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Rettungsschirm – Auszahlungssumme zu gering
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Bescheid erhalten?
Wer eine Auszahlung erhalten hat, und
wo diese Summe geringer ist als die, die nach Prüfung der
Übermittlungsdaten tatsächlich hätte erfolgen müssen, hat unserer
Kenntnis nach bisher keinen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten.
Sollte ein solcher vorliegen – bitte unbedingt melden!
Mögliche Ursachen
Sehr vereinzelt haben Kolleg*innen
festgestellt, dass die zu wenig ausgezahlte Summe 40% ihrer Rechnungen
an BKKen entsprechen. Es wäre interessant zu
wissen, ob das Zufälle sind oder ob das in vielen oder gar allen Fällen
so ist. Bitte prüfen Sie nach, und denken Sie daran, dass die
Verordnungen von Zahnärzten, Ambulanzen, SPZ und BG nicht angerechnet
werden. Auch hier benötigen wir Ihre Rückmeldung.
Wie es weitergehen kann
Auch ohne Bescheid mit
Rechtsbehelfsbelehrung wäre eine Klage möglich. Dafür müsste am besten
genau nachgewiesen werden, welche Summen in die Berechnungsgrundlage
nicht eingeflossen sind.
Fazit
Prüfen, prüfen, prüfen. Ohne geht es
nicht.
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Rettungsschirm – was ist selbst zu tun
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Wir haben es schon oft geschrieben:
Wenn Sie betroffen sind, insbesondere, wenn Sie keine Auszahlung
erhalten haben, sollten Sie ihre Abgeordneten vor Ort ansprechen und
denen deutlich machen, dass die Versorgung mit Logopädie durch Ihre
Praxis gefährdet ist. Ihre Abgeordneten sollen sich ans BMG und an den
Gesundheitsausschuss wenden. Dass es für etablierte Praxen keine
Mindestauszahlungssumme gab und diese damit schlechter gestellt sind
als Neugründungen, und das damit ggf. die Versorgung in der Region
verschlechtert sein wird – das ist die Botschaft! Natürlich sind auch
Solidaritätsbriefe und Mails an das BMG/Minister Spahn weiter
willkommen.
Wir bleiben auf politischer Ebene dran und versuchen, alle
unsere Netzwerke zu aktivieren. Bisher haben wir schon viele dicke
Bretter gebohrt – vielleicht gelingt uns das wieder!
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Fachkräftemangel trotz steigender Entgelte
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Trotz steigender Entgelte der
Mitarbeitenden in logopädischen Praxen um 15,07 Prozent nimmt der Fachkräftemangel
weiter zu LOGO Deutschland hat die Zahlen für logopädische Praxen bei
der BGW für 2019 erneut erfragt. Die gezahlten Entgelte stiegen
erwartungsgemäß im letzten Jahr: In …
hier lesen Sie weiter>>
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Kooperationspartner
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NeTec – Kooperationspartner im Bereich
Datenschutz hat eine neue Preisliste aufgrund der Pandemie erstellt und
bietet die Leistungen günstiger an…
hier lesen Sie weiter>>
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Bitte um Unterstützung bei einer Interviewanfrage
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Im Forum „Praxisbetrieb“ auf der
Homepage haben wir eine Anfrage einer zukünftigen Kollegin zum Thema „Teilhabe
am Leben durch die Erlangung oder Wiedererlangung kommunikativer
Fähigkeiten: Wie ist es der Logopädie gelungen, sich zu einer
gesellschaftlich wichtigen Therapieform zu etablieren?“ eingestellt.
Es wäre schön, wenn Sie uns bei der Beantwortung unterstützen. Die
Mutter ist Redakteurin bei den „Westfälischen Nachrichten“. Vielleicht
können wir den Kontakt noch einmal nutzen… manchmal wäscht eine Hand
die andere.
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Bundesweiter Rahmenvertrag
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Uns erreichte eine Mail des
Landesfamilienrates BW mit der Bitte, diesen weiter zu verteilen. Das
machen wir gerne. Hintergrund: Eine Studie der Universität Tübingen
möchte die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen auf Kinder und
Jugendliche genauer in den Blick nehmen und lädt hierzu Kinder
zwischen 6 - 16 Jahren ein
online mitzumachen. Hier sind nähere Infos und der Link zu finden…
hier lesen Sie weiter>>
Und hier der direkte Link zur Umfrage,
die etwa 20 – 25 Minuten dauern soll:
hier lesen Sie weiter>>
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Liebe Mitglieder – Sie sehen, der Amtsschimmel wiehert kräftig.
Wir hoffen sowohl beim Rettungsschirm als auch bei der zu
wiederholenden Vorstandswahl auf Ihre Beteiligung, damit Ungerechtigkeiten
minimiert werden und damit endlich Ende Juli alles seine Ordnung hat
und wir auch formal in der aktuellen Besetzung (Michaela Brück als
Kassenwartin, Diethild Remmert als 1. Und Christiane Sautter-Müller als
2. Vorsitzende) für LOGO Deutschland und damit für Sie als Mitglied weiterarbeiten
können.
Ihre Michaela Brück, Diethild Remmert und Christiane
Sautter-Müller
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