Wichtige Information zur Vergütung für die Kolleginnen und Kollegen in Westfalen- Lippe
Ab dem 1.4. gelten in Westfalen-Lippe neue RVO-Preise. Sobald ein Termin nach dem 31.3. geleistet wird, kann die gesamte Verordnung nach den neuen Preisen abgerechnet werden. Zuzahlungen müssen entsprechend berechnet werden.
Vergütungsvereinbarung als PDF