Schiedstermin zu telemedizinischen Leistungen (TML) abgesagt
Die für den 22.06.2022 terminierte Verhandlung vor dem Schiedsgericht zur Klärung der strittigen Punkte im Vertragsentwurf zu TML (Videotherapie) im Bereich Logopädie wurde seitens der Schiedsstelle abgesagt. Das bedeutet, dass auch weiterhin keine Videotherapie möglich ist.
Hintergrund
Ein Vertragsschluss zur Abgabe von TML (telemedizinische Leistungen/Videotherapie) stellt eine Erweiterung des Rahmenvertrags dar. Dieser wurde von der Schiedsstelle im März 2021 mit den Stimmen der Krankenkassen und der anderen Berufsverbände festgesetzt.
Im nachfolgenden Klageverfahren von LOGO Deutschland gegen die Schiedsstelle zu einigen Punkten in dem nun gültigen Rahmenvertrag, dessen erster Termin in der vergangenen Woche stattgefunden hatte, erkannte der vorsitzende Richter allerdings einen Verfahrensfehler. Demzufolge könnte der Schiedsspruch aus März 2021 für ungültig erklärt werden.
Um hier eine abschließende Bewertung zu treffen, sollen sowohl die Schiedsstelle als auch der GKV-Spitzenverband gegenüber dem Gericht in einem weiteren Termin, angesetzt auf den 27.06.2022, Stellung beziehen. Erst danach, wegen Ladungsfristen frühestens Mitte Juli, kann auch ein Schiedsverfahren zum Vertragsentwurf TML stattfinden.
Würde dies – wie ursprünglich geplant – vorher, nämlich am 22.06.2022, stattfinden, könnte im Nachgang der gleiche Verfahrensfehler festgestellt werden und ggf. auch der Schiedsspruch zum Vertrag der TML ungültig sein.