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Die Variablen der Schiedsstelle

Bis vor drei Jahren konnte der so wichtige Abschluss neuer Preise seitens der Krankenkassen immer wieder taktierend über Monate oder sogar Jahre hinweg verzögert werden.

2019 wurde gesetzlich verfügt, dass auch für den Heilmittelbereich eine Schiedsstelle einzurichten ist. Sie hat Vertragsinhalte und Preise dann festzusetzen, wenn zwischen Krankenkassen und Berufsverbänden keine Einigkeit erzielt wird.

Heute muss diese Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten, nachdem sie angerufen wurde, die anstehende Entscheidung treffen.

 

So werden Entscheidungen herbeigeführt:

 

Die Schiedsstelle – insgesamt 11 Sitze
 

4 Stimmen für die Krankenkassen,
4 Stimmen für die Berufsverbände,
3 Stimmen von Unparteiischen.

 

Unsere Grafiken zeigen, wie sich die Stimmerverteilung auf das Ergebnis auswirken kann.

 
Die Variablen der Schiedsstelle

Die einfache Mehrheit entscheidet über das Ergebnis.

Sind sich Berufsverbände als Partei auf der einen und Krankenkassen als Partei der anderen Seite einig, entscheiden die Unparteiischen.

So sollte es sein!

Davon ist der Gesetzgeber 2019 zumindest ausgegangen.
Ist das allerdings nicht der Fall und stimmen mindestens zwei von den vier Berufsverbänden mit den Krankenkassen, zählt das Votum der Unparteiischen nicht mehr.

Das ist tragisch und zum Schaden aller Selbstständigen, die die ambulante Versorgung mit Logopädie sichern.

 

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