Hygienepauschale bis 24.11.2021 abrechnen
Eine Verlängerung der epidemischen Notlage ist ZUR ZEIT von SPD, Grünen und FDP nicht geplant.
Bleibt es dabei, entfällt die Rechtsgrundlage für eine Abrechnung der Hygienepauschale in Höhe von 1,50 € je Verordnung.
Wer also die Pauschale noch geltend machen möchte, sollte die nächste Abrechnung zeitnah machen:
Am 24.11.2021 müssen die Rechnungsunterlagen bei den Krankenkassen vollständig vorliegen.