Bundesweite Heilmittelerbringerliste
Das Gesetz, genauer gesagt § 124 Abs. 2 Satz 12 SGB V sieht vor, dass der GKV-Spitzenverband eine Liste aller Heilmittelpraxen erstellt. Diese soll regelmäßig aktualisiert werden und ermöglicht Interessierten, unkompliziert nach Heilmittelpraxen zu suchen.
Die Heilmittelerbringerliste enthält ausschließlich die Daten der Praxen, die die Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V anerkannt haben. Erforderliche Korrekturen oder Aktualisierungen der Daten können Leistungserbringende im Heilmittelbereich ausschließlich bei der für ihr Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft
veranlassen. Die aktualisierten Daten werden i. d. R. monatlich automatisch in die Heilmittelerbringerliste übernommen.
Im Laufe des Jahres sollen weitere Ausbaustufen, abhängig vom Datenstand, folgen, wie eine kartographische Darstellung und die Aufnahme von Zusatzinformationen, z. B. zum rollstuhlgerechten Zugang, vorgesehen. Hierzu erheben die Arbeitsgemeinschaften weitere Daten. Die entsprechende Website ist ab KW 4 unter dem folgenden Link zu finden>>