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Blankoverordnung – oder doch nicht?

Die Ergotherapie macht uns gerade vor, wie die Blankoverordnung umgesetzt werden kann. Was zu hören ist, klingt erstmal vielversprechend. Auch wir sehen die Blankoverordnung als Chance für:

  • mehr Eigenverantwortung
  • weniger Bürokratie*
  • mehr Flexibilität
  • mehr Augenhöhe
  • bessere Nutzung von Praxisressourcen
  • individuelle Patienten-Versorgung

Die Blankoverordnung in der Regelversorgung – das ist machbar und wäre ein wichtiger, bereits gesetzlich verankerter Schritt, den wir gern gehen würden. Unverständlicherweise will die Mehrzahl der logopädischen Verbände – anstatt die Chance der Blankoverordnung zu ergreifen – lieber den Direktzugang.

Warum hierzu laut einem kürzlich veröffentlichten Zukunftspapier des dbl der „Erlaubnis zum Direktzugang … bei Bedarf bis zur Vereinheitlichung der Ausbildung eine verpflichtende Fort- oder Weiterbildung mit anschließendem Kompetenznachweis“ vorausgeschickt werden soll, haben wir allerdings (noch) nicht verstanden.

Unsere Idee:

Die Blankoverordnung endlich etablieren und einen Direktzugang erproben!

*konkret: Keine Änderungen bezüglich Heilmittel und Zeit. Kein Einvernehmen/keine Rücksprachen mit der Arztpraxis, freie Auswahl von Frequenz, Einzel- oder Gruppentherapie; Doppelbehandlungen ohne explizite Verordnung, keine Änderung von Diagnosegruppen…