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DOPPELZÜNGIGKEIT

2019 wurden vom GKV-Spitzenverband Kriterien zur Maßgeblichkeit festgelegt. Fast 5 Jahre später fordert er plötzlich einen “objektivierbaren Kriterienkatalog”, nachzulesen in der Mai-Ausgabe von “GKV 90%”.
 
Das ist schon spannend! Würde sich nämlich der GKV-SV an seine 2019 selbst aufgestellten Kriterien halten, würde die im Artikel beklagte “… Verzögerung bei der Weiterentwicklung des für die Heilmittelversorgung wesentlichsten Vertragswerks” in der Logopädie nicht entstehen und wir säßen längst am Verhandlungstisch.
 
Der GKV-SV hält also entgegen seiner selbst aufgestellten Kriterien dem kleinsten Verband (dba) die Stange und LD, dbl und dbs sind gezwungen, die Gültigkeit der Kündigung vor Gericht einzuklagen.
Mit welcher Intention Krankenkassen Berufsverbände stützen, dazu kann man sich allerdings Gedanken machen…
 
(Und nicht verwechseln: Hier geht es um den Rahmenvertrag. Die Preise sind unstreitig gekündigt – siehe unser Beitrag vom 27.04.2024)

 

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